(Berlin/17.03.2023) Der Bundestag hat heute die Wahlrechtsreform beschlossen. Mit ihr wird die Größe des Bundestags auf zukünftig 630 Bundestagsabgeordnete begrenzt. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:

Parlamentarischer Geschäftsführer
Fraktion der Freien Demokraten (FDP)
„Mit der heutigen Entscheidung zur Verkleinerung des Bundestages hat die Ampel-Koalition gezeigt, dass das Parlament die Kraft hat, sich selbst zu reformieren. Zukünftig können sich die Bürger darauf verlassen, dass der Bundestag maximal 630 Abgeordnete umfasst, und nicht 700 oder 800. Dabei würden beim gegenwärtigen Wahlergebnis alle Fraktionen Mandate verlieren – anders als beim Vorschlag der CSU, von der nur sie allein einen Vorteil hätte. Besonders scheinheilig ist das Klagen der CSU über die wegfallende Grundmandatsklausel. Denn ausgerechnet das bayerische Landtagswahlrecht kennt eine solche Klausel nicht.
Zehn Jahre wurde ergebnislos über eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags diskutiert. Selbst Bundestagspräsidenten der Union war es nicht gelungen, die eigene Fraktion von einer Begrenzung der Größe des Bundestags überzeugen. Wir halten jetzt Wort und verkleinern den Bundestag. Das zeigt: Wer das Land modernisieren will, muss auch bereit sein, sich selbst als Parlament zu reformieren – auch wenn dies unsere eigene Fraktion Mandate kosten würde. Das neue Wahlrecht ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Parlaments und das Vertrauen in unsere Demokratie.“