{"id":10322,"date":"2023-03-25T08:39:30","date_gmt":"2023-03-25T07:39:30","guid":{"rendered":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/?p=10322"},"modified":"2023-03-25T08:39:30","modified_gmt":"2023-03-25T07:39:30","slug":"annabell-kraemer-zu-top-10-gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-den-kommunalen-finanzausgleich-in-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/2023\/03\/25\/annabell-kraemer-zu-top-10-gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-den-kommunalen-finanzausgleich-in-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"Annabell Kr\u00e4mer zu TOP 10 &#8220;Gesetz zur \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein&#8221;"},"content":{"rendered":"<p>In ihrer Rede zu TOP 10 (\u201eGesetz zur \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein\u201c) erkl\u00e4rt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion,<strong>\u00a0Annabell Kr\u00e4mer:<\/strong><\/p>\n<figure id=\"attachment_2679\" aria-describedby=\"caption-attachment-2679\" style=\"width: 800px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/20200814-reh-2714-Kopie.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-2679\" src=\"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/20200814-reh-2714-Kopie-1024x903.jpg\" alt=\"Annabell Kr\u00e4mer\" width=\"800\" height=\"705\" srcset=\"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/20200814-reh-2714-Kopie-1024x903.jpg 1024w, https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/20200814-reh-2714-Kopie-300x265.jpg 300w, https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/20200814-reh-2714-Kopie-768x677.jpg 768w, https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/20200814-reh-2714-Kopie-1536x1354.jpg 1536w, https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/20200814-reh-2714-Kopie-2048x1806.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-2679\" class=\"wp-caption-text\">Annabell Kr\u00e4mer<\/figcaption><\/figure>\n<p>\u201eDas Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz \u00fcber den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. Der Gesetzgeber muss die zentral\u00f6rtlichen Bedarfe und somit die resultierende Teilschl\u00fcsselmasse f\u00fcr die Zentralen Orte gem\u00e4\u00df verfassungsrechtlicher Anforderungen substantiell ermitteln.<\/p>\n<p>Der Erhalt einer Teilschl\u00fcsselmasse f\u00fcr Zentrale Orte wird als begr\u00fcndbar angesehen; es wird lediglich moniert, dass die Teilschl\u00fcsselmassenquote der Vorg\u00e4ngerregelung einfach \u00fcbernommen und fortgeschrieben wurde. Hier gilt es, die konkreten Bedarfe zu ermitteln.\u00a0Hier geht es jedoch nicht um die horizontale Verteilung der Schl\u00fcsselzuweisungen, sondern um die Vorwegabz\u00fcge, die f\u00fcr bestimmte Aufgaben dotiert werden.<\/p>\n<p>Auch hier werden Einrichtungen auf kommunalem Gebiet gef\u00f6rdert, von denen auch Einwohner anderer Kommunen beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren. Dieses sind Frauenh\u00e4user und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Mitglieder des B\u00fcchereivereins Schleswig-Holsteins.<\/p>\n<p>Konkret geht es heute um die Erh\u00f6hung der Finanzmittel von zwei bestehenden Vorwegabz\u00fcgen und die Einf\u00fchrung eines neuen Vorwegabzuges.<\/p>\n<p>Erstens: Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhauspl\u00e4tze, dieses hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Selbst nach Aufstockung der Pl\u00e4tze im Norden unseres Landes, wird nicht einmal der festgestellte Bedarf von vor drei Jahren gedeckt. Nirgendwo m\u00fcssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, seine B\u00fcrgerinnen vor Gewalt zu sch\u00fctzen. Insofern ist es dringend geboten, die Mittel sofort aufzustocken.<\/p>\n<p>Zudem sollen die Mittel f\u00fcr die Frauenberatungsstellen einheitlich in den kommunalen Finanzausgleich \u00fcberf\u00fchrt werden, damit die Mittelzuweisung unb\u00fcrokratischer und planungssicherer erfolgen kann. In Zeiten des Fachkr\u00e4ftemangels m\u00fcssen die Frauenberatungsstellen in die Lage versetzt werden, ihre Personalstellen unbefristet ausschreiben zu k\u00f6nnen und besetzte Stellen zu entfristen.<\/p>\n<p>Mobile Frauenberatungen wie zum Beispiel die \u201aLandgrazien\u2018 sollen ebenfalls \u00fcber das FAG f\u00f6rderf\u00e4hig werden. Es darf nicht sein, dass diese Landesregierung Zuschussprogramme f\u00fcr Balkonkraftanlagen und W\u00e4rmepumpen mit \u00fcber 75 Millionen Euro auflegt, aber Schwarz-Gr\u00fcn nicht bereit ist, j\u00e4hrlich 1,5 Millionen Euro zus\u00e4tzlich bereitzustellen, um seine B\u00fcrgerinnen vor Gewalt zu sch\u00fctzen. \u201aGewalt in Beziehungen geschieht oftmals im Verborgenen. Die Dunkelziffer solcher F\u00e4lle ist enorm hoch. Wir brauchen mehr Pr\u00e4vention, mehr Schutzr\u00e4ume und mehr Aufkl\u00e4rung.\u2018 Diese richtige Aussage stammt nicht von mir, sondern vom Ministerpr\u00e4sidenten. Insofern wird es Zeit, dass wir diese Forderung auch mit finanziellen Mitteln realisieren.<\/p>\n<p>Zweitens:\u00a0Ungef\u00e4hr f\u00fcnfzehn Prozent unserer Kommunen stellen fl\u00e4chendeckend die Infrastruktur zur Verf\u00fcgung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem K\u00fcstenland \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht. In den letzten Jahren haben zu viele B\u00e4der aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmf\u00e4higkeit wird aufgrund fehlender B\u00e4der zunehmend zu einer Herausforderung. Wir d\u00fcrfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren. 15 Prozent der Kommunen schultern die Defizite der B\u00e4der, die allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zur Verf\u00fcgung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerh\u00f6hung des Vorwegabzugs um mindestens 2,5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro in 2023 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent j\u00e4hrlich analog zum B\u00fcchereiwesen und den Frauenh\u00e4usern.<\/p>\n<p>Drittens:\u00a0Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterst\u00fctzung der Tierheime bei den Betriebskosten \u00fcberf\u00e4llig. Die Kommunen sind f\u00fcr die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime \u00fcber den kommunalen Finanzausgleich sichert die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Tierheime hat die Mittelbereitstellung \u00fcber das FAG den Vorteil, dass nicht mehr b\u00fcrokratie\u00fcberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune gef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit \u00fcber 20 Kommunen Einzelverhandlungen f\u00fchren. Ein erheblicher B\u00fcrokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte.\u00a0Prospektiv k\u00f6nnte auch sichergestellt werden, dass die Kommunen ihrer Versorgungspflicht \u00fcber 180 Tage f\u00fcr das Fundtier auch wirklich nachkommen.\u00a0Dieses kann durch die halbe Million Euro nicht sichergestellt werden. Es ist jedoch ein Einstieg, um die Tierheimfinanzierung endlich auf verl\u00e4ssliche S\u00e4ulen zu stellen.\u00a0Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verl\u00e4ssliche Partner bleiben und nicht wie in Hamburg die Versorgungsvertr\u00e4ge aufk\u00fcndigen.<\/p>\n<p>Wir sollten als Land unseren Beitrag leisten und die bisher im Einzelplan hinterlegten Mittel als verl\u00e4ssliche wiederkehrende Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung stellen.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In ihrer Rede zu TOP 10 (\u201eGesetz zur \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein\u201c) erkl\u00e4rt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion,\u00a0Annabell Kr\u00e4mer: \u201eDas Landesverfassungsgericht hat [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[55],"tags":[1534,814,3107],"class_list":["post-10322","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-finanzen","tag-annabell-kraemer","tag-fdp-lsh","tag-finanzausgleich"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10322","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10322"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10322\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10324,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10322\/revisions\/10324"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10322"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10322"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10322"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}