{"id":14196,"date":"2023-12-16T08:21:15","date_gmt":"2023-12-16T07:21:15","guid":{"rendered":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/?p=14196"},"modified":"2023-12-16T08:21:15","modified_gmt":"2023-12-16T07:21:15","slug":"buschmann-gastbeitrag-ein-einheitliches-datenschutzrecht-fuer-ganz-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/2023\/12\/16\/buschmann-gastbeitrag-ein-einheitliches-datenschutzrecht-fuer-ganz-deutschland\/","title":{"rendered":"BUSCHMANN-Gastbeitrag: Ein einheitliches Datenschutzrecht f\u00fcr ganz Deutschland."},"content":{"rendered":"<div class=\"clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item\">\n<p>FDP-Pr\u00e4sidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann schrieb f\u00fcr das \u201eHandelsblatt\u201c (Freitagsausgabe) und \u201eHandelsblatt online\u201c den folgenden Gastbeitrag:<\/p>\n<p>Vor genau vierzig Jahren, am 15. Dezember 1983, f\u00e4llte das Bundesverfassungsgericht sein Volksz\u00e4hlungsurteil. Das war ein Meilenstein. Denn die Karlsruher Richterinnen und Richter verboten eine Volksz\u00e4hlung mit Besuchen von T\u00fcr zu T\u00fcr, bei der auch noch weitere Daten erhoben werden sollten.<\/p>\n<p>Sie leiteten aus dem Grundgesetz ein individuelles Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Das war ein historischer Sieg f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte, weil von nun an juristisch anerkannt war, dass das uferlose Sammeln von Daten durch den Staat b\u00fcrgerliche Freiheit und die Demokratie selbst gef\u00e4hrden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Andererseits wissen wir heute, dass neue Gesch\u00e4ftsmodelle, die die Digitalisierung erm\u00f6glicht und die vielen Menschen Wohlstand und Nutzen bringen, auf Daten angewiesen sind \u2013 und zwar auf gro\u00dfe Mengen von Daten. Das gilt gerade f\u00fcr die Revolutionen, die die K\u00fcnstliche Intelligenz mit sich bringen wird.<\/p>\n<p>Ein Versuch, die Perspektiven des Freiheitsschutzes und der Daten\u00f6konomie zusammenzuf\u00fchren, war die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie sollte klare und einheitliche Regelungen f\u00fcr den gesamten europ\u00e4ischen Binnenmarkt liefern.<\/p>\n<p>Leider ist sie heute in weiten Teilen der Wirtschaft Synonym f\u00fcr \u00dcberb\u00fcrokratisierung geworden. Ganz fair ist das nicht. Denn ein Gro\u00dfteil dieses Frusts \u00fcber \u201eden Datenschutz\u201c ist gar nicht Folge der Regelung selbst, sondern Folge der Struktur unserer Datenschutzaufsicht: Im f\u00f6deralen Deutschland zeigte sich schnell, dass das Versprechen der Vereinheitlichung des Rechts nur unzureichend eingel\u00f6st werden konnte.<\/p>\n<p>Die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung des Datenschutzes ist grunds\u00e4tzlich Sache der L\u00e4nder. Nur f\u00fcr einige, durchaus wichtige Bereiche wie zum Beispiel Telekommunikationsunternehmen liegt die Aufsicht beim Bundesdatenschutzbeauftragten.<\/p>\n<p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rden in den L\u00e4ndern und im Bund sind unabh\u00e4ngig. Das bedeutet jedoch auch, dass jede Aufsichtsbeh\u00f6rde die Regelungen zum Datenschutz eigenst\u00e4ndig auslegen und durchsetzen kann.<\/p>\n<p>Dies f\u00fchrt immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen des Datenschutzrechts innerhalb Deutschlands. Statt eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens haben wir heute in Deutschland mitunter sechzehn verschiedene Datenschutzrechte.<\/p>\n<p>Das f\u00fchrt zu kuriosen Situationen, wie das folgende Beispiel zeigt: Viele Unternehmen und Privatpersonen nutzen die cloudbasierte Software Microsoft 365. Die Aufsichtsbeh\u00f6rden pr\u00fcften, ob diese Software datenschutzkonform sei.<\/p>\n<p>Eine hauchd\u00fcnne Mehrheit der Beh\u00f6rden verneinte das bei einer Datenschutzkonferenz im Juli 2020. Wenige Wochen sp\u00e4ter distanzierten sich die obersten Datensch\u00fctzer aus vier Bundesl\u00e4ndern per Pressemitteilung von diesem Ergebnis. Erst im November 2022 einigte man sich auf eine gemeinsame Position.<\/p>\n<p>Das bedeutet: \u00dcber zwei Jahre mussten Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesl\u00e4ndern davon ausgehen, dass f\u00fcr ihre unterschiedlichen Standorte unterschiedliche datenschutzrechtliche Anforderungen an ihre Nutzung der Software gelten \u2013 ein b\u00fcrokratisches \u00c4rgernis ersten Ranges. Es gibt zahlreiche \u00e4hnliche Beispiele.<\/p>\n<p>Das ist kein befriedigender Zustand. Wir brauchen schneller mehr Berechenbarkeit. Es ist eine einheitliche Auslegung f\u00fcr ganz Deutschland n\u00f6tig. Nur so gelingt B\u00fcrokratieabbau durch besseren Gesetzesvollzug. Wie k\u00f6nnen wir also mehr Rechtssicherheit erreichen?<\/p>\n<p>Wir brauchen im f\u00f6deralen Miteinander Abstimmungsmechanismen, die zu verbindlichen Ergebnissen f\u00fcr die Datenschutzbeh\u00f6rden in ganz Deutschland f\u00fchren. Zwischen den Beh\u00f6rden der EU-Mitgliedstaaten gibt es einen solchen Mechanismus mit dem Europ\u00e4ischen Datenschutzausschuss schon heute.<\/p>\n<p>Auch in Deutschland stimmen sich die Beh\u00f6rden bereits in einem gemeinsamen Gremium ab, der Datenschutzkonferenz. Dort fassen sie zu wichtigen Themen Beschl\u00fcsse \u2013 allerdings bleiben die Abstimmungsergebnisse unverbindlich. An dieser Stelle sollten wir ansetzen.<\/p>\n<p>Mein Vorschlag lautet daher, die Beschl\u00fcsse der Datenschutzkonferenz mit rechtlicher Verbindlichkeit f\u00fcr alle Datenschutzbeh\u00f6rden auszustatten. Das macht jedoch eine \u00c4nderung des Grundgesetzes erforderlich. Denn das Grundgesetz etabliert eine klare Verantwortungsteilung zwischen Bund und L\u00e4ndern, auch beim Gesetzesvollzug.<\/p>\n<p>Unsere Verfassung verbietet es daher, dass ein Gremium, dem Bund und L\u00e4nder angeh\u00f6ren, rechtlich bindende Beschl\u00fcsse fasst. Wenn wir aber ein einheitliches Datenschutzrecht f\u00fcr ganz Deutschland erreichen wollen, dann m\u00fcssen wir hier eine Ausnahme zulassen.<\/p>\n<p>Die Folge w\u00e4re mehr Rechtssicherheit im Datenschutz \u2013 im Interesse aller, die tagt\u00e4glich mit personenbezogenen Daten umgehen. Mehr Rechtssicherheit w\u00fcrde auch die Akzeptanz der Regeln verbessern.<\/p>\n<p>Diese ist gef\u00e4hrdet, wenn Datenschutz nur noch als b\u00fcrokratische Belastung gesehen wird. Das w\u00e4re bedauerlich, denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist heute noch wichtiger als vor vierzig Jahren. Das w\u00e4re sicher auch im Sinne der Pioniere des Datenschutzes, die damals vor das Bundesverfassungsgericht zogen. Ihnen ging es um mehr Schutz ihrer Freiheit, nicht um mehr B\u00fcrokratie.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>FDP-Pr\u00e4sidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann schrieb f\u00fcr das \u201eHandelsblatt\u201c (Freitagsausgabe) und \u201eHandelsblatt online\u201c den folgenden Gastbeitrag: Vor genau vierzig Jahren, am 15. 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