{"id":14380,"date":"2024-01-23T11:10:06","date_gmt":"2024-01-23T10:10:06","guid":{"rendered":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/?p=14380"},"modified":"2024-01-23T11:11:25","modified_gmt":"2024-01-23T10:11:25","slug":"buschmann-interview-wir-wollen-das-familienrecht-auf-die-hoehe-der-zeit-bringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/2024\/01\/23\/buschmann-interview-wir-wollen-das-familienrecht-auf-die-hoehe-der-zeit-bringen\/","title":{"rendered":"BUSCHMANN-Interview: Wir wollen das Familienrecht auf die H\u00f6he der Zeit bringen."},"content":{"rendered":"<div class=\"clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item\">\n<p>FDP-Pr\u00e4sidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann gab der \u201eWelt\u201c (Montag-Ausgabe) und \u201eWelt Online\u201c das folgende Interview. Die Fragen stellte Sabine Menkens:<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Herr Buschmann, Sie haben nach Ihrem Amtsantritt die gr\u00f6\u00dfte familienrechtliche Reform der vergangenen Jahrzehnte angek\u00fcndigt. Inzwischen liegen Ihre Vorschl\u00e4ge zur Reform von Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht und Namensrecht vor. Worin liegt die historische Dimension?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Wir haben im Familienrecht seit langer Zeit einen gro\u00dfen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich ver\u00e4ndert, das Recht aber nicht. Die klassische Ehe und die Familie aus Vater, Mutter und Kindern sind weiterhin ein wunderbarer Weg zum Gl\u00fcck. Daneben gibt es heute aber auch viele andere Formen des Zusammenlebens: Paare ohne Trauschein, Trennungsfamilien, Patchworkfamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften \u2013 auch mit Kindern. F\u00fcr sie bietet das Recht noch keinen passenden Rahmen. Wir wollen das Familienrecht auf die H\u00f6he der Zeit bringen. Nicht um der Gesellschaft etwas aufzudr\u00e4ngen, sondern um das zu tun, was viele Experten seit Langem fordern: vern\u00fcnftige und faire Regeln f\u00fcr Lebensentw\u00fcrfe schaffen, die l\u00e4ngst Realit\u00e4t sind.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Wenn eine Familie auseinanderbricht und minderj\u00e4hrige Trennungskinder zur\u00fcckbleiben, ist das zun\u00e4chst mal eine private Trag\u00f6die. Welche Verpflichtung ergibt sich f\u00fcr den Staat, hier steuernd einzugreifen?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Es entspricht grunds\u00e4tzlich dem Kindeswohl, Umgang mit beiden Elternteilen zu haben. Wir greifen hier nat\u00fcrlich auch nicht steuernd oder paternalistisch ein. Aber wenn die Eltern sich nicht zum Wohle des Kindes einigen k\u00f6nnen, m\u00fcssen wir f\u00fcr solche emotionalen und konfliktbelasteten Situationen im Interesse des Kindeswohls f\u00fcr die entsprechenden rechtlichen Instrumente sorgen. Das ist ein Auftrag des Grundgesetzes.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Sie wollen vor allem das Wechselmodell st\u00e4rker bef\u00f6rdern, also die wechselseitige Betreuung durch beide Eltern nach der Trennung. M\u00f6glich ist das schon heute, was kann eine zus\u00e4tzliche gesetzliche Verankerung hier bewirken?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Die ausdr\u00fcckliche Regelung des Wechselmodells kann die Sichtbarkeit und Akzeptanz dieser Betreuungsform f\u00f6rdern. Au\u00dferdem: Viele kennen nur das symmetrische Wechselmodell, in dem das Kind von beiden Elternteilen exakt h\u00e4lftig betreut wird. Diese Gestaltung ist selten und auch besonders anspruchsvoll. Es gibt aber auch das sogenannte asymmetrische Wechselmodell, in dem ein Partner zwar weniger betreut, aber dennoch einen substanziellen Anteil \u00fcbernimmt \u2013 etwa 30 oder 40 Prozent. Auch diese M\u00f6glichkeit soll als gleichberechtigte Alternative im Gesetz sichtbar gemacht werden. Denn auch dieses Modell kann im Interesse des Kindeswohls sein. Generell gilt: Das Wechselmodell setzt immer voraus, dass die ehemaligen Partner vern\u00fcnftig miteinander umgehen und ihre Konflikte nicht auf dem R\u00fccken der Kinder austragen. Auch diese Voraussetzungen sollen Eingang ins Gesetz finden.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Relevant ist diese Reform vor allem im Zusammenspiel mit der Unterhaltsreform. Sie soll Unterhaltspflichtige, die sich zeitlich intensiver um ihre Kinder k\u00fcmmern, stufenweise von Unterhaltszahlungen entlasten.<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Heute haben oft beide Eltern das starke Bed\u00fcrfnis, sich in der Erziehung der Kinder zu engagieren \u2013 auch wenn die Partnerschaft auseinandergegangen ist. F\u00fcr das Kindeswohl ist das meistens vorteilhaft. Das Unterhaltsrecht tr\u00e4gt dem leider noch nicht Rechnung. Es geht immer noch von der Formel aus: Einer bezahlt, einer betreut. Bei den Unterhaltszahlungen macht es oft keinen Unterschied, ob ein Elternteil einen substanziellen Anteil an der Erziehung leistet oder sich nur selten einbringt. Das ist ungerecht. Denn wer sich in der Erziehung seines Kindes einbringt, \u00fcbernimmt nat\u00fcrlich auch mehr Kosten. Wir wollen diese Ungerechtigkeit beseitigen. Wir haben dazu eine Formel entwickelt, die die jeweiligen Betreuungsanteile, das Einkommen und die Fixkosten ber\u00fccksichtigt und gleichzeitig sicherstellt, dass das Kind ausreichend versorgt ist. Damit werden wir nicht nur mehr Fairness schaffen \u2013 sondern auch mehr Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit. Es wird k\u00fcnftig viel einfacher sein, den Unterhalt zu berechnen. Das ist ein guter Weg, um Streit fr\u00fchzeitig beizulegen.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Interessenverb\u00e4nde bef\u00fcrchten, dass zerstrittene Paare sich jetzt noch mehr um jede Stunde mehr oder weniger Betreuung streiten, weil sie finanzielle Folgen f\u00fcrchten. Wie l\u00e4sst sich dieses Dilemma aufl\u00f6sen?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Gutes Recht begegnet Konflikten dadurch, dass es transparent und verst\u00e4ndlich ist. Das wollen wir leisten. Ein Streit um einzelne Stunden wird es nach unserem Modell gerade nicht geben \u2013 denn auf eine Stunde mehr oder weniger wird es nicht ankommen. Das Modell arbeitet mit Schwellenwerten und Pauschalen. Gerade auch dazu haben wir viele positive R\u00fcckmeldungen bekommen.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Bei h\u00e4uslicher Gewalt soll ein gemeinsames Sorgerecht \u201eregelm\u00e4\u00dfig nicht in Betracht kommen\u201c hei\u00dft es in Ihren Vorschl\u00e4gen. Wie gro\u00df ist hier der Handlungsbedarf?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> V\u00f6llig klar ist: Ein Elternteil, der Gewalt gegen sein Kind aus\u00fcbt, kann f\u00fcr dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Diese F\u00e4lle sind eindeutig. Wir wollen jetzt klarstellen, dass auch Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren ber\u00fccksichtigt werden muss. Wenn es um den Umgang geht, also den tats\u00e4chlichen Kontakt zum Kind, darf das Umgangsrecht nicht zu einer konkreten Gef\u00e4hrdung von Leib und Leben eines Elternteils f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Viele Kinder wachsen heute in Patchwork- und Stieffamilien auf, wenn ihre Eltern nach der Trennung neue Partner finden. Sie sollen \u00fcber das sogenannte kleine Sorgerecht eine rechtlich gesicherte Beziehung zu den Kindern bekommen. Warum ist das wichtig?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> F\u00fcr alle Eltern kann das kleine Sorgerecht n\u00fctzlich sein. Man kann es zum Beispiel Gro\u00dfeltern oder Nachbarn einr\u00e4umen, die immer mal wieder bei der Betreuung einspringen, das Kind von der Kita abholen oder mit ihm zum Arzt gehen. Viele praktizieren das heute schon so. Denn Erziehung ist viel Arbeit, und Hilfe von vertrauensw\u00fcrdigen Menschen ist vielen Eltern willkommen. Wir schaffen jetzt einen rechtssicheren Rahmen daf\u00fcr. Interessant ist das kleine Sorgerecht auch f\u00fcr Patchwork- und Regenbogenfamilien, wo die Partner der leiblichen und rechtlichen Eltern dauerhaft Verantwortung f\u00fcr Kinder \u00fcbernehmen sollen.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Ist das der erste Schritt zur Mehrelternschaft?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Nein. Die Strukturprinzipien des Abstammungsrechts bleiben unangetastet: Kinder haben immer nur zwei rechtliche Eltern. Die Frau, die das Kind gebiert, ist immer die rechtliche Mutter. Und der rechtliche Vater bleibt regelm\u00e4\u00dfig der Mann, der das Kind zeugt.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>In einem Fall weichen Sie aber von diesem Prinzip ab, n\u00e4mlich bei der lesbischen Mitmutterschaft.<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> In dieser Konstellation wollen wir schlicht die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare und ihrer Kinder abbauen. In einer Ehe zwischen Frau und Mann wird immer der Ehemann rechtlicher Vater eines in die Ehe geborenen Kindes \u2013 auch, wenn er nicht der leibliche Vater ist. Entsprechendes wollen wir gleichgeschlechtlichen Frauenpaaren erm\u00f6glichen. Sie m\u00fcssen bisher einen aufwendigen Adoptionsprozess durchlaufen. Wenn der Mann, der seinen Samen spendet, damit in einer Ehe zwei Frauen ein Kind gezeugt wird, selbst rechtlicher Vater des Kindes sein m\u00f6chte, soll auch das m\u00f6glich sein: \u00fcber eine vor der Zeugung geschlossene Elternschaftsvereinbarung. Wir st\u00e4rken hier die Autonomie der Menschen. Dagegen spricht auch nichts aus Sicht des Kindeswohls. Denn wir wissen, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genauso beh\u00fctet aufwachsen wie in verschiedengeschlechtlichen.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Gro\u00dfe Widerst\u00e4nde gibt es gegen ein anderes Vorhaben, an dem Sie beteiligt sind, dem Selbstbestimmungsgesetz f\u00fcr eine leichtere \u00c4nderung des Geschlechtseintrags. Haben Sie Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass der Gesetzesplan so viele Menschen verst\u00f6rt?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Wir leben in einer liberalen Demokratie. Jeder B\u00fcrger hat das Grundrecht der Meinungsfreiheit und soll Kritik \u00fcben d\u00fcrfen. Bei unserem Vorhaben geht es um ein anderes Grundrecht \u2013 das der Achtung der geschlechtlichen Identit\u00e4t, das das Bundesverfassungsgericht anerkannt hat. Der Staat soll transgeschlechtliche Personen nicht l\u00e4nger wie Kranke behandeln. Zugleich nimmt unser Gesetzentwurf die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick. Die Verbesserung f\u00fcr die Betroffenen wird nicht zulasten anderer gehen.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Warum sehen Sie keine gesetzliche Beratungspflicht f\u00fcr Minderj\u00e4hrige vor?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Es geht bei dem Gesetz nicht um geschlechtsangleichende Operationen oder andere medizinische Ma\u00dfnahmen. Es geht nur um die Frage des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. F\u00fcr junge Menschen, die diesen Eintrag \u00e4ndern lassen wollen, stehen heute schon viele freiwillige Beratungsangebote bereit, wenn sie dies wollen. Die Pathologisierung von Transpersonen, diese Stigmatisierung als etwas Unnat\u00fcrliches oder Krankes durch die Gesellschaft soll gerade enden.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Welchen Anteil haben solche gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen am derzeitigen Umfragetief der Ampel-Parteien?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Diese Frage mag f\u00fcr Polit-Strategen spannend sein. Meine Sorge gilt anderen Fragen: Warum entwickeln gesellschaftspolitische Debatten eine solche emotionale Hitze und werden teils in unerbittlicher Sch\u00e4rfe gef\u00fchrt? Unsere Vorschl\u00e4ge sind im internationalen Vergleich nicht ungew\u00f6hnlich. Wir nehmen auch niemandem etwas weg, wenn wir Benachteiligungen abbauen. Trotzdem war der generelle Debattenton zuletzt teilweise schrill. Ich mag die kontroverse politische Debatte, bei der mit Argumenten scharf gerungen wird. Nat\u00fcrlich muss man nicht mit allem einverstanden sein \u2013 blo\u00df nicht! Aber ich w\u00fcrde mir f\u00fcr unsere Debattenkultur wieder etwas mehr Sachlichkeit w\u00fcnschen.<\/p>\n<p><strong>Frage: <\/strong>Sind Sie zuversichtlich, die Kritiker noch \u00fcberzeugen zu k\u00f6nnen?<\/p>\n<p><strong>Buschmann:<\/strong> Es gibt von dem gro\u00dfen Fritz Stern ein gro\u00dfartiges Buch: \u201eKulturpessimismus als politische Gefahr\u201c. Darin entwickelt Stern eine These: Wenn Gesellschaften zu der \u00dcberzeugung gelangen, dass alles den Bach heruntergeht und man nichts mehr zu verlieren hat, dann werden sie anf\u00e4llig f\u00fcr totalit\u00e4re Vorstellungen. Das kann niemand wollen. Daher glaube ich, dass wir \u00f6fter auch mal einen Moment gedanklich einen Schritt zur\u00fccktreten und uns eines klarmachen sollten: Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. Mit den Institutionen des Grundgesetzes haben wir als Land bislang alle Herausforderungen bew\u00e4ltigt \u2013 und zwar besser als in allen totalit\u00e4ren Staaten dieser Welt. Das wird uns auch in Zukunft gelingen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>FDP-Pr\u00e4sidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann gab der \u201eWelt\u201c (Montag-Ausgabe) und \u201eWelt Online\u201c das folgende Interview. 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