{"id":16070,"date":"2026-03-15T05:41:36","date_gmt":"2026-03-15T04:41:36","guid":{"rendered":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/?p=16070"},"modified":"2026-03-15T05:41:36","modified_gmt":"2026-03-15T04:41:36","slug":"kubicki-kolumne-hitler-mit-hakenkreuz-wer-haette-das-gedacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/2026\/03\/15\/kubicki-kolumne-hitler-mit-hakenkreuz-wer-haette-das-gedacht\/","title":{"rendered":"KUBICKI-Kolumne: Hitler mit Hakenkreuz \u2013 wer h\u00e4tte das gedacht?"},"content":{"rendered":"<div class=\"clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item\">\n<p>Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb f\u00fcr\u00a0Cicero Online\u00a0folgende Kolumne:<\/p>\n<p>Die Tatsache, dass von Adolf Hitler nur wenige Fotos ohne Hakenkreuz existieren, r\u00fcckte den Historiker und Autor Rainer Zitelmann jetzt in das Visier der Ermittler. Das verwundert schon deswegen, weil es in deutschen Medien wahrlich nicht an Hitler-Fotos mit Hakenkreuz mangelt. Legend\u00e4r etwa das satirische \u201eTitanic\u201c-Titelbild: \u201eSchrecklicher Verdacht: War Hitler Antisemit?\u201c Aber auch der \u201eSpiegel\u201c hat Hitler mit Hakenkreuz unz\u00e4hlige Male auf das Titelblatt gehoben. Ebenso der \u201eStern\u201c, inklusive frei erfundener Tageb\u00fccher des \u201eF\u00fchrers\u201c. Und als auf Sylt sehr betrunkene junge Menschen zu Gigi D\u2019Agostinos \u201eL\u2019amour toujours\u201c einen ausl\u00e4nderfeindlichen Slogan skandierten, lie\u00df der \u201eStern\u201c ein m\u00e4chtiges Hakenkreuz auf dem Boden eines Champagnerglases erscheinen, mit dem Titel \u201eDie Champagner-Nazis\u201c. Den Gipfel der Geschmacklosigkeit haben aber \u2013 insoweit zuverl\u00e4ssig \u2013 die Macher des \u201eSpiegels\u201c geliefert, als sie aus einer schwarz-rot-goldenen Fahne ein Hakenkreuz erscheinen lie\u00dfen.<\/p>\n<p>Auch im privaten und \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehen sind die Nazis und ihre Symbole omnipr\u00e4sent. Es ist in Deutschland nahezu unm\u00f6glich, nach 23 Uhr durch das Fernsehprogramm zu zappen, ohne irgendwo mit Hitler, Nazis oder den Schlachten des Zweiten Weltkriegs konfrontiert zu werden.<\/p>\n<p>Was ist also der Unterschied zu Rainer Zitelmann, der k\u00fcrzlich Post von der Berliner Polizei bekam. Er hatte \u2013 um Wladimir Putin zu kritisieren \u2013 eine Montage von Hitler und dem russischen Pr\u00e4sidenten gepostet. Beide mit Sprechblasen, in denen auf Englisch stand: \u201eGebt mir die Tschechoslowakei und ich werde niemand anderen angreifen\u201c beziehungsweise \u201eGebt mir die Ukraine und ich werde niemand anderen angreifen\u201c. Ein klares satirisches politisches Statement, das naive Ansichten \u00fcber die Motivation von Wladimir Putin kritisieren soll. Hitler trug auf dem Bild eine Hakenkreuzbinde.<\/p>\n<p>Im Deutschland des Jahres 2026 kommt man schon mit Pinocchio-Vergleichen in das Visier der Staatsmacht \u2013 klar, dass bei Hitler auch Ungemach droht. Die Ermittler meinten, die Hakenkreuzbinde h\u00e4tte nicht gezeigt werden d\u00fcrfen. Der Verdacht gegen Zitelmann gr\u00fcndet auf \u00a7 86a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt. Eine Norm, die viele Probleme verursacht, wenn ihre Reichweite nicht sorgf\u00e4ltig bestimmt wird.<\/p>\n<p>Denn was sind solche Organisationen? Die NSDAP und ihr Hakenkreuz fallen unzweifelhaft darunter. Juristisch etwas spannender wird es hingegen bei der FDJ, die in Westdeutschland als verfassungswidrig verboten wurde. Juristen mussten sich also irgendwann mit der Frage auseinandersetzen, ob die Verwendung von FDJ-Symbolen unter \u00a7 86a StGB f\u00e4llt. Man verneinte dies f\u00fcr die Symbole der DDR-FDJ, weil sich das Verbot der FDJ nur auf die in der Bundesrepublik t\u00e4tige Organisation bezog und nicht auf die staatliche Jugendorganisation der DDR. Wer einen Wimpel der FDJ mit sich herumtr\u00e4gt, der in Westdeutschland gefertigt wurde, macht sich demnach strafbar. Ein Ost-Wimpel ist hingegen in Ordnung. Ich hielte es f\u00fcr klug, weiterhin einfach niemanden daf\u00fcr strafrechtlich zu belangen. Aber es ist eines von vielen Beispielen, bei denen diese Norm an ihre Grenzen kommt.<\/p>\n<p>Sie kommt aber selbst beim Hakenkreuz an ihre Grenzen, denn wie bereits ausgef\u00fchrt, ist dieses nach wie vor omnipr\u00e4sent. Kein politisches Symbol wurde h\u00e4ufiger gedruckt und gesendet als das Hakenkreuz. Alles Straftaten? Nein, nat\u00fcrlich nicht.<\/p>\n<p>Die Meinungsfreiheit gebietet schon von vornherein eine \u00e4u\u00dferst restriktive Auslegung der Norm. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Tatbestand des \u00a7 86a StGB bereits dann einschr\u00e4nkend auszulegen, wenn die konkrete Verwendung offensichtlich nicht geeignet ist, den Schutzzweck der Vorschrift zu beeintr\u00e4chtigen. Das klingt f\u00fcr Nichtjuristen recht technisch, ist aber im Prinzip ganz einfach.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat ausgef\u00fchrt, dass der Schutzzweck des \u00a7 86a StGB darin besteht, ein Wiederaufleben verfassungswidriger Organisationen zu verhindern und den Eindruck zu vermeiden, ihre Ziele k\u00f6nnten erneut politische Geltung erlangen. Zugleich soll verhindert werden, dass sich ihre Kennzeichen wieder in den politischen Alltag \u201eeinb\u00fcrgern\u201c und damit ihre propagandistische Wirkung zur\u00fcckgewinnen. Kurzum: Man will die Symbole tabuisieren.<\/p>\n<p>Im Fall von Rainer Zitelmann d\u00fcrfte klar sein, dass die ersten beiden Varianten sofort ausscheiden. Und auch die dritte Variante scheidet aus, da die Omnipr\u00e4senz des Hakenkreuzes auf historischen Aufnahmen evident ist. Die satirische Montage hat nichts enttabuisiert und keine weiteren R\u00e4ume f\u00fcr die Pr\u00e4senz des Hakenkreuzes geschaffen. Diese Annahme w\u00e4re geradezu absurd.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat darum auch ausdr\u00fccklich festgehalten, dass eine Verwendung nicht tatbestandsm\u00e4\u00dfig sein kann, wenn sie \u201ein offenkundiger und eindeutiger Weise der Gegnerschaft zu der Organisation und der Bek\u00e4mpfung ihrer Ideologie dient\u201c. Auch wenn die Anforderungen an diese \u201eoffenkundige Gegnerschaft\u201c hoch sind, d\u00fcrfte das hier nicht ernsthaft in Frage stehen. Die Verachtung f\u00fcr Hitler und seine Kriegspolitik ist schlie\u00dflich die Voraussetzung daf\u00fcr, dass die Montage \u00fcberhaupt einen Sinn ergibt.<\/p>\n<p>Aber auch der Gesetzgeber selbst hat die Problematik gesehen und eine sogenannte Sozialad\u00e4quanzklausel eingef\u00fcgt. Diese findet sich in \u00a7 86 Abs. 4 StGB und gilt \u00fcber die Verweisung auch f\u00fcr \u00a7 86a StGB. Auch das klingt wiederum sehr technisch, ist aber im Prinzip einfach: Nicht strafbar sein soll die Verwendung, wenn sie der \u201estaatsb\u00fcrgerlichen Aufkl\u00e4rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung \u00fcber Vorg\u00e4nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder \u00e4hnlichen Zwecken\u201c dient. Sp\u00e4testens hier sollte klar sein, dass die satirische Montage unter diese gesetzliche Privilegierung f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Rainer Zitelmann begegnet dem Verfahren mit gro\u00dfer Souver\u00e4nit\u00e4t und Humor. Wie mag es aber Menschen gehen, die diese M\u00f6glichkeiten nicht haben? Rainer Zitelmann hat v\u00f6llig zu Recht genau darauf hingewiesen. Es ist ein Irrtum zu glauben, die staatliche Repression beginne erst mit der rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung. Wer einmal in die M\u00fchlen der Strafverfolgung geraten ist, wei\u00df das. Der Staat hat hier eine unglaubliche Macht.<\/p>\n<p>Ein Rechtsstaat l\u00e4sst seine B\u00fcrger daher niemals wehrlos \u2013 auch nicht, wenn er von der Schuld des Verfolgten \u00fcberzeugt ist. Ein faires und rechtsstaatliches Verfahren ist das Mindeste, was ein Rechtsstaat zu bieten hat.<\/p>\n<p>Mit diesem \u201eMindesten\u201c kann sich eine moderne liberale Demokratie aber nicht begn\u00fcgen. Ein moderner und liberaler Rechtsstaat setzt seine Macht nur sehr zur\u00fcckhaltend und nur als ultima ratio ein, weil er wei\u00df, welche enormen Belastungen er jedem zumutet, der unverschuldet in die M\u00fchlen der Justiz ger\u00e4t.<\/p>\n<p>Von diesem Zustand sind wir ein gutes St\u00fcck entfernt. Mehr noch: Man muss inzwischen den Eindruck gewinnen, dass die Verfahren selbst zur Einsch\u00fcchterung genutzt werden. Die uns\u00e4glichen Meldestellen, die ich an dieser Stelle schon oft kritisiert habe, tun ihr \u00dcbriges. Sie spielen sich als W\u00e4chter des Meinungsdiskurses auf und setzen die oft v\u00f6llig \u00fcberforderten Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in die Spur.<\/p>\n<p>Dass die prominentesten F\u00e4lle der j\u00fcngsten Vergangenheit mit Bolz, Fleischhauer und Zitelmann lauter Vertreter des liberalen und konservativen Spektrums getroffen haben, sehe ich nicht als Zufall. Aber dabei wird es nicht bleiben, denn der Verfolgungsfuror ist inzwischen v\u00f6llig au\u00dfer Rand und Band geraten.<\/p>\n<p>Ich sehe nur zwei Handlungsm\u00f6glichkeiten: Zum einen braucht es mutige Staatsanw\u00e4lte, die ein paar ihrer besonders \u00fcbereifrigen Kollegen wegen der Verfolgung Unschuldiger vors Brett nehmen. Auch das ist n\u00e4mlich strafbar \u2013 und die F\u00e4lle, in denen ganz offensichtlich nicht strafbares Verhalten verfolgt wird, h\u00e4ufen sich.<\/p>\n<p>Das Zweite ist, dass wir dringend eine Strafrechtsreform f\u00fcr die Meinungsfreiheit brauchen. Diese muss nicht nur die Streichung des Paragraphen 188 beinhalten, sondern auch eine \u00dcberarbeitung des \u00a7 86a StGB, die seine Anwendung auf die F\u00e4lle zur\u00fcckf\u00fchrt, die wir als Gesellschaft auf keinen Fall wollen k\u00f6nnen. Auch eine komplette Verbannung des pers\u00f6nlichen Ehrschutzes aus dem Strafrecht in das Zivilrecht darf kein Tabu sein.<\/p>\n<p>Wenn wir weiter achselzuckend die evidenten Einsch\u00fcchterungsversuche gegen die freie Rede hinnehmen, werden wir diese Republik irgendwann nicht mehr wiedererkennen. Und es wird sich keiner mehr trauen, dar\u00fcber zu reden.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb f\u00fcr\u00a0Cicero Online\u00a0folgende Kolumne: Die Tatsache, dass von Adolf Hitler nur wenige Fotos ohne Hakenkreuz existieren, r\u00fcckte den Historiker und Autor Rainer Zitelmann jetzt in [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2486,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6],"tags":[66],"class_list":["post-16070","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-politik","tag-wolfgang-kubicki"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16070","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16070"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16070\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16071,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16070\/revisions\/16071"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2486"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16070"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16070"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16070"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}