{"id":16092,"date":"2026-04-04T13:48:17","date_gmt":"2026-04-04T11:48:17","guid":{"rendered":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/?p=16092"},"modified":"2026-04-04T13:48:17","modified_gmt":"2026-04-04T11:48:17","slug":"kubicki-kolumne-nicht-noch-ein-beleidigungsparagraf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/2026\/04\/04\/kubicki-kolumne-nicht-noch-ein-beleidigungsparagraf\/","title":{"rendered":"KUBICKI-Kolumne: Nicht noch ein Beleidigungsparagraf!"},"content":{"rendered":"<table role=\"presentation\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" align=\"center\">\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"center\">\n<div class=\"mj-column-per-100 mj-outlook-group-fix\">\n<table role=\"presentation\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\">\n<div><time class=\"datetime\" datetime=\"2026-04-04T12:20:00Z\">04.04.2026<\/time><\/p>\n<h2>KUBICKI-Kolumne: Nicht noch ein Beleidigungsparagraf!<\/h2>\n<div class=\"clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item\">\n<p>Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb f\u00fcr\u00a0Cicero Online\u00a0folgende Kolumne:<\/p>\n<p>Die KI-Revolution stellt viele Gewissheiten in Frage. Auch wenn die Geschichte manipulierter Bilder fast so alt ist wie die Geschichte der politischen Propaganda seit der Erfindung der Fotografie, werden die Gewissheiten dar\u00fcber, \u201ewas man sieht\u201c, nun noch einmal viel fundamentaler ersch\u00fcttert. V\u00f6llig problemlos l\u00e4sst sich beispielsweise in Windeseile ein Video vom Bundeskanzler erstellen, wie er auf dem R\u00fccken einer Giraffe vor dem Reichstagsgeb\u00e4ude reitet und ruft: \u201eWir kriegen den Hals noch nicht voll!\u201c Derartige satirische Anwendungen der neuen Technik fluten zunehmend das Internet \u2013 mal mehr, mal weniger gelungen. Die Kreativit\u00e4t hat ein radikal neues Ventil gefunden. Und das ist zwar eine atemberaubende, aber grunds\u00e4tzlich gute Entwicklung. Doch wie immer in der Menschheitsgeschichte bringt technologischer Fortschritt auch Missbrauch mit sich. Als der Mensch das Feuer b\u00e4ndigte, begann nicht nur das Kapitel der Kulinarik, sondern auch das der Brandstiftung.<\/p>\n<p>Manchmal sind Entwicklungen so fundamental, dass wir mit den Regeln, die wir uns zuvor gegeben haben, nicht mehr auskommen. Was sich jedoch nicht \u00e4ndern sollte, ist, was wir f\u00fcr sch\u00fctzenswert und regelbar halten \u2013 und was nicht. Ich will hier nicht zu philosophisch werden, aber letztlich geht es um die uralte Frage, warum der Staat straft. Diese Kontrollfrage sollte man im Hinterkopf behalten, wenn wir uns die Debatte \u00fcber Deepfakes anschauen, die in den letzten Wochen \u00fcber uns hereingebrochen ist. Schon die Entwicklung dieser Debatte nimmt einige Antworten vorweg.<\/p>\n<p>Im \u201eSpiegel\u201c erschien eine Titelgeschichte \u00fcber die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, die einige sehr gravierende Vorw\u00fcrfe gegen ihren Ex-Mann, den Schauspieler Christian Ulmen, enthielt. Um diesen konkreten Fall soll es hier nicht gehen, aber wichtig ist: Zu den konkret gegen Ulmen erhobenen Vorw\u00fcrfen geh\u00f6rte bei genauer Lekt\u00fcre nicht, dass dieser pornografisches Material mittels Deepfakes von seiner damaligen Frau angefertigt habe. Dennoch entfachte sich eine breite \u00f6ffentliche Debatte genau um diesen \u2013 im konkreten Fall nicht erhobenen \u2013 Vorwurf. Das ist bemerkenswert, aber erkl\u00e4rbar. Denn in der Berichterstattung verschwamm das schon l\u00e4nger bestehende Engagement von Frau Fernandes gegen Deepfake-Pornos mit den aktuell konkret erhobenen Vorw\u00fcrfen. Dazu beigetragen hat auch, dass der \u201eSpiegel\u201c in der Titelgeschichte selbst ein Interview mit der Bundesjustizministerin platzierte, das sich in weiten Teilen um den Missbrauch von KI zu diesen Zwecken drehte.<\/p>\n<p>Dass die Bundesjustizministerin hierzu mitteilungsf\u00e4hig \u2013 und mitteilungsbed\u00fcrftig \u2013 war, ist ebenfalls nicht verwunderlich. Ihr Haus arbeitet schon l\u00e4nger an einer Novelle des Strafrechts, die die Regelung dieser und weiterer Sachverhalte vorsieht. Nun wei\u00df ich nicht, inwieweit Stefanie Hubig die Einbettung ihres Interviews im \u201eSpiegel\u201c im Vorfeld bekannt war. Aber sp\u00e4testens als sie die Einladung zur Talksendung \u201eCaren Miosga\u201c erhielt, h\u00e4tte sie stutzig werden sollen. Denn der dort offenbar geplante gemeinsame Auftritt mit Frau Fernandes h\u00e4tte die Verquickung ihres gesetzgeberischen Anliegens mit dem konkreten Verfahren noch weiter verst\u00e4rkt \u2013 einem Verfahren, in dem noch ermittelt wird und in dem selbstverst\u00e4ndlich die Unschuldsvermutung bis zur rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung gilt. Eine Bundesjustizministerin, die hier keine klaren Grenzen zieht und den Eindruck zul\u00e4sst, dass ihr gesetzgeberisches Anliegen eine Antwort auf eine konkrete Frage ist, die sich gar nicht ihr, sondern \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 der Justiz stellt, ist fehl am Platz.<\/p>\n<p>Die Redaktion von \u201eCaren Miosga\u201c hat dann allerdings noch einigerma\u00dfen die Kurve bekommen, und der Auftritt von Frau Fernandes und Frau Hubig fand nicht gleichzeitig statt. Der irrige Eindruck, die Justizministerin stimme in der Bundesregierung derzeit eine Art \u201eLex Ulmen\u201c ab, ist dennoch in der Welt. Das ist das Resultat einer \u00e4u\u00dferst unseri\u00f6sen politischen Kommunikation, in der offenbar aus Angst, aus der \u00f6ffentlichen Aufregung nicht gen\u00fcgend politisches Kapital zu schlagen, die notwendige Klarstellung unterlassen wurde. Diese lautet: Die Reformpl\u00e4ne der Bundesregierung haben rein gar nichts mit den konkreten Vorw\u00fcrfen gegen Herrn Ulmen zu tun. Sie bestanden lange vor deren Bekanntwerden und betreffen zudem unterschiedliche Sachverhalte. Dar\u00fcber hinaus werden Fragen individueller Schuld nicht in Fernsehstudios oder auf der Stra\u00dfe verhandelt, sondern in Gerichtss\u00e4len. Es st\u00fcnde einer Bundesjustizministerin gut zu Gesicht, dies auch dann zu betonen, wenn es nicht opportun erscheint.<\/p>\n<p>Ist das klargestellt, kann man den unbefangenen Blick auf das richten, was die Bundesjustizministerin unter anderem mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtigt: die Sanktionierung sogenannter Deepfakes. Erinnern Sie sich an die Kontrollfrage vom Beginn der Kolumne? Also: Warum soll der Staat Deepfakes bestrafen? Zum einen geht es sicherlich um den Schutz dessen, was als \u201ewahr\u201c erachtet wird. Wenn beispielsweise falsche Videos von Markus Lanz kursieren, in denen er Finanztipps gibt, um Menschen kraft seiner \u00f6ffentlichen Autorit\u00e4t abzuzocken, ist das zweifellos strafw\u00fcrdig \u2013 allerdings auch mit den bestehenden Betrugsvorschriften gut zu handhaben.<\/p>\n<p>Wenn jedoch \u2013 etwa im politischen Wettbewerb \u2013 der Ruf einer Person durch gef\u00e4lschtes Videomaterial besch\u00e4digt werden soll, wird es schwieriger. Die Beleidigungsdelikte kommen zwar in Betracht, sind aber offensichtlich eine rechtliche Kr\u00fccke, die nicht immer tr\u00e4gt. Und schlie\u00dflich gibt es F\u00e4lle, in denen Personen \u2013 die keine \u00f6ffentlichen Personen sein m\u00fcssen \u2013 mit sexualisierten Inhalten dargestellt werden, sei es zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Herabw\u00fcrdigung. Es ist nicht unangemessen, hier bestehende gesetzgeberische L\u00fccken zu identifizieren und gegebenenfalls zu schlie\u00dfen. Die derzeitige rechtspolitische Diskussion zeigt jedoch, wie komplex und schwierig diese Fragen sind. Deshalb rate ich dringend dazu, sich zu vergegenw\u00e4rtigen, wozu eine Novelle nicht f\u00fchren darf.<\/p>\n<p>Erstens brauchen wir keinen weiteren Beleidigungsparagraphen. Hubigs Vorschlag kn\u00fcpft ma\u00dfgeblich an die Geeignetheit zur Sch\u00e4digung \u201edes Ansehens einer Person\u201c an. Denken Sie nur an den auf einer Giraffe reitenden Bundeskanzler, der den Hals nicht vollkriegt. Ist diese Szenerie schon absurd genug, um eine Ansehenssch\u00e4digung von vornherein zu verneinen? Ich w\u00fcrde mit gesundem Menschenverstand sagen: eigentlich schon. Doch dann blicke ich fassungslos auf die Vielzahl an Verfahren wegen Ehrdelikten, die von deutschen Staatsanw\u00e4lten angesto\u00dfen werden und \u00e4hnlich eindeutig zu beurteilen gewesen w\u00e4ren. Nicht weniger problematisch ist der Blick auf Richterinnen und Richter, die entsprechende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschl\u00fcsse unterzeichnen. Gerade im Bereich der Ehrdelikte ist in der Rechtspraxis etwas ins Rutschen geraten \u2013 auch als Folge politischer und gesetzgeberischer Entscheidungen, bei denen ein vermeintlich gerechter Kampf gegen \u201eHass und Hetze\u201c mit Mitteln des Strafrechts gef\u00fchrt wird, obwohl das Strafrecht diese Begriffe gar nicht kennt.<\/p>\n<p>Zweitens kann man L\u00fccken nur dort schlie\u00dfen, wo sie tats\u00e4chlich bestehen. Hier\u00fcber gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen.\u00a0Unser Strafrecht wird zunehmend un\u00fcbersichtlich und damit schlechter handhabbar. St\u00e4ndige Erg\u00e4nzungen sind der falsche Weg. Ich teile die Kritik des Verfassungsrechtlers Josef Franz Lindner an j\u00fcngeren Strafrechtserg\u00e4nzungen: Das StGB wird zunehmend unlesbar und ist ein \u201eSpiegel einer aktionistisch-technokratischen ad hoc-Gesetzgebung\u201c.<\/p>\n<p>Drittens w\u00e4re der sauberste Weg eine umfassende Strafrechtsreform, in der wir uns wieder klarer dar\u00fcber verst\u00e4ndigen, was strafw\u00fcrdig ist \u2013 und was nicht. Ich w\u00fcnsche mir ein Strafrecht, das Machtkritik sch\u00fctzt, Kreativit\u00e4t in all ihren technologischen Erscheinungsformen nicht einschr\u00e4nkt und vors\u00e4tzlich sch\u00e4digendes Verhalten konsequent sanktioniert.\u00a0Die Vorschl\u00e4ge der Bundesjustizministerin erf\u00fcllen diese Vorstellungen nicht, schie\u00dfen an der falschen Stelle \u00fcber das Ziel hinaus und sollten in dieser Form gestoppt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>04.04.2026 KUBICKI-Kolumne: Nicht noch ein Beleidigungsparagraf! Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb f\u00fcr\u00a0Cicero Online\u00a0folgende Kolumne: Die KI-Revolution stellt viele Gewissheiten in Frage. 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