{"id":7964,"date":"2022-11-20T14:10:39","date_gmt":"2022-11-20T13:10:39","guid":{"rendered":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/?p=7964"},"modified":"2022-11-20T14:10:39","modified_gmt":"2022-11-20T13:10:39","slug":"buschmann-interview-nicht-verharmlosen-was-da-in-museen-stattfindet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/2022\/11\/20\/buschmann-interview-nicht-verharmlosen-was-da-in-museen-stattfindet\/","title":{"rendered":"BUSCHMANN-Interview: \u201eNicht verharmlosen, was da in Museen stattfindet\u201c"},"content":{"rendered":"<p>FDP-Pr\u00e4sidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann gab dem \u201eDeutschlandfunk\u201c (Sonntag) das folgende Interview (\u201eInterview der Woche\u201c). Die Fragen stellte Gudula Geuther:<\/p>\n<figure id=\"attachment_3186\" aria-describedby=\"caption-attachment-3186\" style=\"width: 800px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Bundestag_Buschmann.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-3186\" src=\"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Bundestag_Buschmann-1024x573.png\" alt=\"\" width=\"800\" height=\"448\" srcset=\"https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Bundestag_Buschmann-1024x573.png 1024w, https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Bundestag_Buschmann-300x168.png 300w, https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Bundestag_Buschmann-768x430.png 768w, https:\/\/fdp-aktiv.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Bundestag_Buschmann.png 1286w\" sizes=\"auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-3186\" class=\"wp-caption-text\">Dr. Marco Buschmann, Bundestag<\/figcaption><\/figure>\n<p>Frage: Herr Buschmann, Ihre Partei bewegt sich nach den letzten Umfragen zwischen f\u00fcnf und sieben Prozent \u2013 das ist kein sicherer Abstand zur F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde. Was machen Sie falsch? Liegt das daran, dass die FDP, wie manche in Ihrer eigenen Partei sagen, zu sehr als \u201eDagegen-Partei\u201c wahrgenommen wird?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Also, wir haben ja sehr viele Daf\u00fcr-Themen, um die wir uns k\u00fcmmern. Und die FDP war schon immer ein Thema f\u00fcr Menschen mit starken Nerven. In der letzten Legislaturperiode hatten wir auch schon schlechtere Umfragewerte und haben dann unser Wahlergebnis trotzdem verbessert. Deshalb empfehle ich uns einfach: Gute Arbeit machen, erfolgreich sein f\u00fcrs Land in der Regierungsfunktion, die wir aus\u00fcben, und dann wird es auch bei der n\u00e4chsten Bundestagswahl ein gutes Ergebnis geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Es gibt ja tats\u00e4chlich Stimmen in Ihrer Partei \u2013 Johannes Vogel zum Beispiel \u2013, die einfordern, dass Sie mehr positiv als Partei wahrgenommen werden, die auch eben gestalterisch etwas bewegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Na ja, also wenn Sie mal auf meinen Themenbereich schauen: Ich tue etwas f\u00fcr Planungsbeschleunigungen, als erster Minister, mit einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag. Ich gehe die Gesellschaftspolitik an, mit dem Namensrecht, mit dem Familienrecht. Also, Gestaltung wo man hinschaut, und deshalb finde ich, das ist \u00fcberhaupt kein Widerspruch zu dem, was Johannes Vogel sagt. Wir wollen etwas bewegen. Wir sind eine Reformkoalition. Wir haben das Motto, \u201eMehr Fortschritt wagen\u201c. Aber wenn ich mir meinen T\u00e4tigkeitsbereich anschaue, glaube ich, wirft man mir ja eher vor, zu viel zu machen als zu wenig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Bei der Vorratsdatenspeicherung werfen Ihnen Kritiker \u2013 auch aus der Ampelregierung \u2013 Blockade vor, weil Sie sich gegen die Speicherung von IP-Adressen wehren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser dr\u00e4ngt in dieser Woche erneut auf Speicherung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Na ja, das ist ja genau andersherum. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat ja gesagt, Vorratsdatenspeicherung ist eine Verletzung unserer Grundrechte \u2013 jedenfalls so, wie wir es bislang in Deutschland gemacht haben. Und ich schlage ja mit \u201eQuick Freeze\u201c gerade ein Instrument vor, das den Ermittlern ein Ermittlungsinstrument in die Hand gibt. Die haben ja jetzt nichts in dem Bereich, weil es eben rechtswidrig ist, mit dem sie arbeiten k\u00f6nnen und wo feststeht, wo auch die Kritiker sagen, das steht in jedem Fall im Einklang mit der Verfassung und mit den europ\u00e4ischen Grundrechten. Und das, was einige da diskutieren, ist schlichtweg ein Versto\u00df auch gegen den Koalitionsvertrag.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Denn wir haben uns ja im Koalitionsvertrag geeinigt, dass wir die Vorratsdatenspeicherung beenden und all das, was vorher im Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung war, nur noch anlassbezogen machen. Und das ist genau mein Vorschlag. Und das klingt jetzt sehr technisch, aber ich will mal eines sagen, die Grundidee unserer Strafprozessordnung f\u00fcr alle Ermittlungsinstrumente, die es gibt, ist immer: Wir lassen die Menschen in Ruhe, wir haben keinen Generalverdacht gegen alle B\u00fcrger, sondern wir k\u00f6nnen dann ermitteln, wenn es einen konkreten Anlass gibt, Verdachtsmomente. Und das meinen wir mit Anlassbezogenheit, und genau das setze ich um.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Aber nun hat ja zumindest der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr die IP-Adressen eine Speicherung zugelassen eben mit dem Argument, dass das f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung von Straftaten, die im Internet begangen werden, eben besonders wichtig w\u00e4re.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Na ja, er hat nicht daf\u00fcr pl\u00e4diert, sondern er hat gesagt, er hat eine ganz kleine L\u00fccke auf \u2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: \u2026 das w\u00e4re m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Es w\u00e4re m\u00f6glich, und zwar \u2013 das ist ganz wichtig, das geh\u00f6rt dazu \u2013 f\u00fcr den unbedingt notwendigen, also mindestm\u00f6glichen Zeitraum. So, und jetzt kommen wir zu folgendem Problem: Seit fast 20 Jahren sind wir auf der Suche nach Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, die mit dem Grundgesetz und den europ\u00e4ischen Grundrechten vereinbar sind. Seit fast 20 Jahren sind Regierungen immer wieder gescheitert, weil immer sozusagen ein \u201eZu-Viel\u201c an den Tag gelegt wurde. Jetzt haben wir hier wieder zwar ein kleines Tor, das auf ist, aber kein Mensch wei\u00df, wie weit es ist, weil einem niemand sagen kann, was ist eigentlich dieses Minimum.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es gibt ja auch Vorschl\u00e4ge, das sechs Monate lang zu machen \u2013 da glaube ich, w\u00fcrden wir wieder vor den Gerichten scheitern. Und mein Wunsch ist einfach nur, dass wir diesen 20 Jahre w\u00e4hrenden Streit, der alle in den Wahnsinn treibt \u2013 die betroffenen Unternehmen, die das machen m\u00fcssen, die Ermittler, die nicht wissen, wann sie endlich mal was Verl\u00e4ssliches in der Hand haben, und die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die Sorge haben, dass ihr Privatleben \u00fcberwacht wird \u2013, lasst uns diesen 20 Jahre w\u00e4hrenden Streit doch einfach beenden. Alle sagen, dass mein Vorschlag in jedem Fall rechtssicher ist, und Rechtssicherheit und Verl\u00e4sslichkeit sind im Rechtsstaat auch ein Wert an sich, und daf\u00fcr pl\u00e4diere ich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Nun sagen Sie, dieser Streit ist alt. Dieser Streit ist so alt, dass eine wesentliche Protagonistin, die ihre Vor-Vor- oder noch Vorg\u00e4ngerin war, n\u00e4mlich Ihre Parteifreundin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ja erstmals einen Entwurf f\u00fcr dieses Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen hat. Wir sollten vielleicht nochmal dazu sagen, das bedeutet also, die Daten, die in dem Moment da sind, die aber nicht auf Gehei\u00df des Staates gespeichert wurden, werden in dem Moment, sobald die Ermittler eben merken, dass sie sie brauchen, eingefroren und f\u00fcr die Zukunft wird eingefroren. Aber selbst Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrem Vorschlag f\u00fcr ein solches Quick-Freeze-Verfahren eine Speicherung von IP-Adressen f\u00fcr mehrere Tage vorgesehen, auch eben mit dem Argument, dass der Eingriff da nicht so tief gehe, wie zum Beispiel bei Telefonverbindungs- oder Standortdaten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Ja, wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger jetzt neben mir sitzen w\u00fcrde, dann w\u00fcrde sie sagen: Na ja, das war ja ein Kompromissangebot an die Union, also eine deutlich konservativere Partei, die bei B\u00fcrgerrechtsfragen nicht die Sensibilit\u00e4t besitzt, die wir als FDP besitzen, und die unsere Koalitionspartner von sich behaupten auch zu besitzen. Und wir haben es einfach auch anders entschieden. Und hier ist es einfach eine politische Entscheidung, die sagt: Wir wollen die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nicht unter Generalverdacht stellen, sondern wir wollen so arbeiten in diesem Bereich, wie in anderen Bereichen der Strafprozessordnung auch. Ermittelt wird, wenn es einen Verdachtsmoment, einen Anlass gibt, ansonsten l\u00e4sst der Staat die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Ruhe. Und deshalb setze ich den Koalitionsvertrag um mit einem Instrument, das den Ermittlern dann zur Verf\u00fcgung steht \u2013 rechtssicher und um diesen Streit zu beenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Aber was sagen Sie denn den Ermittlern, die sagen, Quick Freeze bedeutet also Einfrieren von Daten, die da sind, aber wenn nichts da ist, kann ich auch nichts einfrieren?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Ja, das wird immer wieder behauptet. Aber schauen Sie, wir sind ja in verschiedenen Deliktsbereichen im Internet wahnsinnig erfolgreich. Wir sind heute erfolgreicher bei der Aufkl\u00e4rung von bestimmten Deliktsbereichen im Internet, insbesondere auch ganz schlimmen, wie eben der Darstellung von Missbrauch von Kindern, da sind wir wesentlich erfolgreicher als in der Zeit, als es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gab. Und man kann doch nicht sagen, dass ein Instrument, das wir schon mal hatten und als wir es hatten uns nicht erfolgreicher gemacht hat, dass das jetzt die Wunderwaffe w\u00e4re, um heute die Probleme zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich will man eines sagen. Es wird ja immer wieder \u00fcber die sogenannten NCMEC-Daten gesprochen, das sind Daten, die aus den USA \u00fcber einen Verein im Zusammenhang mit Regierungsbeh\u00f6rden kommen, wo es um die Aufkl\u00e4rung von diesen Missbrauchsdarstellungen geht. Da sind wir so erfolgreich, dass es sozusagen nur in nicht mal 3,5 Prozent der F\u00e4lle zu Problemen kommt wegen fehlender IP-Adressen, was immer genannt wird. Also, wir sind unfassbar erfolgreich in diesem Bereich. Und ich will auch mal eines sagen, wenn wir \u2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Weil Sie sich auf Daten verlassen, die anderswo durchaus gespeichert werden?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Auf Daten, die aus den USA kommen, einfach weil in den USA die gro\u00dfen Internet Companies sitzen. Wo sollen die Daten denn sonst herkommen, wenn nicht von dort, wo die Internet Companies sitzen? Und ich will nochmal was anderes sagen: In diesem Zusammenhang ist es ja so, wir haben ja so ein \u00e4hnliches Instrument wie Quick Freeze, das ist die sogenannte Bestandsdatenabfrage. Quick Freeze sagt ja: Liebe Provider, ihr l\u00f6scht jetzt erstmal nicht die Daten bestimmter Personen, weil die sich im Umfeld eines m\u00f6glichen Verbrechens bewegen, die k\u00f6nnten wir nochmal brauchen. Aber was ja heute schon geht, sind Bestandsdaten, die nicht gespeichert werden, sondern die jetzt noch da sind. Und in dem Zusammenhang gibt es die sogenannte Bestandsdatenabfrage. Und die ist in 80 Prozent der F\u00e4lle erfolgreich. Und das widerlegt ja die Behauptung, dass nie was da sei. Sondern wenn ich mit der Bestandsdatenabfrage in diesem Deliktsbereich vorgehe und in 80 Prozent der F\u00e4lle schon jetzt etwas vorfinde, dann w\u00fcrde ich ja mit Quick Freeze diese Quote noch weiter erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Bleiben wir bei der liberalen Rechtspolitik, Herr Buschmann. Zu der geh\u00f6rt klassischerweise, dass das Strafrecht Ultima Ratio sein soll. Ein Mittel also, dass nur angewendet werden soll, wenn andere Mittel versagen. Jetzt denken Sie derzeit laut \u00fcber h\u00f6here Strafen f\u00fcr Klimaaktivisten nach, die sich zum Beispiel in Museen an Kunstwerke kleben. Wie passt das zusammen?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Ja, das ist, glaube ich, ein Missverst\u00e4ndnis. Mir geht es nicht um die klassische Diskussion, brauchen wir h\u00f6here Strafen f\u00fcr Tatbest\u00e4nde, die es schon gibt. Wir haben mit der N\u00f6tigung, mit der Sachbesch\u00e4digung und auch mit den Straftatbest\u00e4nden der fahrl\u00e4ssigen K\u00f6rperverletzung etwa eigentlich Instrumente, die vieles von dem abdecken, was wir da auf der Stra\u00dfe erleben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Gef\u00e4hrlicher Eingriff in den Stra\u00dfenverkehr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Auch das gibt es. Auch Behinderung von Rettungskr\u00e4ften. Also, es gibt eine ganze Reihe von Tatbest\u00e4nden, die da zur Verf\u00fcgung stehen, die wenden die Gerichte auch an. Und bei dem, was auf der Stra\u00dfe von den \u2013 ich nenne sie jetzt mal \u201eKlimaklebern\u201c \u2013 passiert, da gibt es jetzt auch Urteile. Die fallen im S\u00fcden der Republik ein bisschen h\u00f6her aus. In Stuttgart f\u00e4ngt man sich dann so 110 Tagess\u00e4tze, in Berlin sind es dann eher 20. Aber damit k\u00f6nnen die Gerichte umgehen und da will ich auch gar nicht reinreden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mir geht es um was anderes. Mir geht es nicht um h\u00f6here Strafen f\u00fcr schon bestehende Tatbest\u00e4nde, sondern ich finde, dass, was da in den Museen stattfindet, das darf man nicht verharmlosen. Weil dieses Bewerfen von wirklich herausragenden Kunstsch\u00e4tzen mit Tomatensuppe, Kartoffelbrei, \u00d6l und so weiter, das f\u00fchrt im Moment dazu, dass private M\u00e4zene sich \u00fcberlegen, ob sie \u00f6ffentlichen Kunstsammlungen noch ihre Werke zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen. Das f\u00fchrt zu der Frage, ob \u00f6ffentliche Museen ihre besten St\u00fccke im Depot verbergen. Das f\u00fchrt zu der Frage, ob das knappe Geld \u2013 das wird ja nicht mehr werden, im Moment ist das Geld ja sehr knapp \u2013 in den Museen in Sicherheit statt in Kunst investiert werden k\u00f6nnte. Und das ist ein Angriff auf ein Versprechen unseres sozialen Rechtsstaates, unseres Kulturstaates, n\u00e4mlich dass wir auch normalen Menschen Zugang zu hochwertiger Kunst und Kultur erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und wenn jetzt die Gerichte \u2013 ich bin sofort fertig, ein bisschen l\u00e4ngerer Gedanke \u2013 wenn jetzt also die Gerichte sagen: Okay, wir k\u00f6nnen das erfassen als versuchte Sachbesch\u00e4digung, dann ist das in Ordnung, dann hat man eine Antwort des Rechtsstaates darauf. Wenn die Gerichte sagen: Na ja, das ist vielleicht nur eine sogenannte bewusste Fahrl\u00e4ssigkeit gewesen und dann k\u00f6nnen wir keine Versuchsstrafbarkeit annehmen \u2013 fahrl\u00e4ssige Sachbesch\u00e4digung gibt es auch nicht \u2013 und die Antwort des Rechtsstaates w\u00e4re, das ist aus strafrechtlicher Sicht einfach gar nichts, dann finde ich, haben wir hier eine L\u00fccke, weil dieses Versprechen unseres Kulturstaates, dass die Funktionsf\u00e4higkeit unserer Museen schon ein wertvolles Gut ist, und dann w\u00e4re ich bereit, eine Debatte dar\u00fcber zu f\u00fchren, ob man diese L\u00fccke schlie\u00dft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Bayern l\u00f6st das Problem pr\u00e4ventiv, mit bis zu 30 Tagen Gewahrsam, vor einer m\u00f6glichen Tat. Die M\u00f6glichkeiten mit sehr viel geringeren Tagen, um die es da geht, gibt es auch in anderen L\u00e4ndern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Ja, also, ich will jetzt gar nicht zu rechtssystematisch werden. Das ist tats\u00e4chlich was v\u00f6llig anderes. Also, die Strafe ist immer eine Reaktion auf etwas, was schon vollendet wurde, also die Strafe schaut in die Vergangenheit. Das pr\u00e4ventive Polizeirecht, f\u00fcr das der Bundesjustizminister gar nicht zust\u00e4ndig ist, \u2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Selbstverst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: \u2026 das machen die L\u00e4nder, das schaut immer in die Zukunft. Und jetzt kommen wir aber zu einem Problem. Wenn wir sagen, in F\u00e4llen, wo wir wissen, dass Leute beispielsweise eine N\u00f6tigung begangen haben und denen dann eine Geldstrafe von 20 oder 110 Tagess\u00e4tzen verpassen, aber in F\u00e4llen, wo wir noch gar nicht wissen, ob die Leute es tun, wo wir es nur glauben, sie 30 Tage in eine Zelle stecken, das ist dann zwar pr\u00e4ventiv und ist im technischen Sinne keine Strafe, aber wird von denen nat\u00fcrlich wie eine Art Freiheitsstrafe empfunden, da muss man sich nat\u00fcrlich die Frage stellen, ob das verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und da will ich, da darf ich jetzt nicht zu scharf formulieren, weil da ja auch Gerichte eingebunden sind und der Bundesjustizminister ist ja auch nicht f\u00fcr Einzelf\u00e4lle zust\u00e4ndig, aber ich habe so ein bisschen meine Zweifel, ob das die richtige L\u00f6sung sein kann, dass wir Leute h\u00e4rter rannehmen aus grundrechtlicher Sicht, die noch gar nichts getan haben, von denen wir nur glauben, dass sie etwas tun k\u00f6nnten, als Menschen, von denen wir wissen, dass sie es getan haben. Und das ist so ein bisschen das Problem, was ich da sehe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Herr Buschmann, eine weitere Strafrechtsversch\u00e4rfung, die Sie auf den Weg gebracht haben, hat der Bundestag beschlossen. In der kommenden Woche ist der Bundesrat am Zug. Es geht um Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, die Volksverhetzung. Der Straftatbestand wird zum Teil konkreter gefasst, soweit es darum geht, dass Kriegsverbrechen gebilligt, geleugnet oder gr\u00f6blich verharmlost werden. Das kann ja deutsche Strafgerichte durchaus breit betreffen, wenn man etwa an den V\u00f6lkermord an den Armeniern denkt und hier lebende T\u00fcrken und Armenier oder besonders jetzt Russen und Ukrainer und ihren Blick auf den Krieg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Ja, dazu muss man eines sagen. Diese Sorge gibt es in der \u00d6ffentlichkeit immer wieder, aber sie ist eigentlich unbegr\u00fcndet. Denn dieser Tatbestand soll gar keine Versch\u00e4rfung sein, sondern seit 2008 diskutieren wir mit der Europ\u00e4ischen Union und der Kommission dar\u00fcber. Seit 2008 gibt es n\u00e4mlich einen Rahmenbeschluss, der einen solchen Tatbestand von Deutschland verlangt. Und in der Vergangenheit haben wir immer wieder argumentiert, dass wir das im Prinzip mit unserem Strafrecht eigentlich schon erfasst haben. Dann war die Kommission anderer Meinung. Und jetzt stand die Frage an: Riskieren wir ein Vertragsverletzungsverfahren? Und deshalb haben wir diese Pr\u00e4zisierung \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich will nur so ein bisschen, um die Sorgen zu nehmen, Folgendes sagen: Dieser Tatbestand setzt immer voraus, dass man nicht nur einfach das irgendwie leugnet oder verharmlost, sondern das in einer Art und Weise tut, die den \u00f6ffentlichen Frieden geeignet ist zu gef\u00e4hrden, also sprich: Das so macht, dass vielleicht Menschen \u2013 ich \u00fcberspitze jetzt mal \u2013 zu Mistgabeln greifen, und dass es dann zu Unruhen und solchen Dingen kommt. Das sind sehr, sehr hohe H\u00fcrden. Deshalb haben auch sehr renommierte Strafrechtler ja auch schon gesagt, also, das ist vielleicht ein bisschen ein Sturm im Wasserglas.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Leute haben sich, glaube ich, ein bisschen mehr am Verfahren gest\u00f6rt, dass wir nicht nochmal eine separate erste Lesung gemacht haben. Ich habe daraufhin in meinem Hause auch gesagt: Beim Strafrecht machen wir das jetzt nicht mehr \u00fcber Formulierungshilfen, weil die Leute sich Sorgen machen, ob das dann angemessen sorgf\u00e4ltig beraten wird. Wir haben das sehr sorgf\u00e4ltig gemacht. Es ist auch im Wesentlichen nur eine Pr\u00e4zisierung als eine Ver\u00e4nderung. Da muss sich eigentlich niemand Sorgen machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Lassen Sie uns bei diesem Punkt gleich mal bleiben. Es war ja so, dass diese \u2013 sei es jetzt Strafrechtsversch\u00e4rfung, sei es Konkretisierung \u2013 an das Gesetzgebungsverfahren zum Bundeszentralregistergesetz angeh\u00e4ngt wurde. Und das war nicht das einzige Mal, dass so ein Verfahren gew\u00e4hlt wurde. Es gab andere Beispiele, wie zum Beispiel die Midi-Jobgrenze f\u00fcr Rentner, die zur Energiepauschale angeh\u00e4ngt wurde. Es gab in \u00e4hnlicher Weise, wie hier im Fall der Volksverhetzung, \u00c4nderungen im Insolvenzrecht, die so angeh\u00e4ngt wurden. Es gibt \u2013 und das ist ein anderer Punkt \u2013 auch Klagen von Verb\u00e4nden, die immer wieder beklagen, dass es im Gesetzgebungsverfahren extrem kurze Stellungnahmefristen gibt. Nun haben wir unter anderem aus dem Corona-Kontext noch im Ohr, dass gerade die FDP die Beteiligung der Parlamente besonders ernst nimmt und die ihr besonders wichtig ist. Wie passt das zusammen?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Ja, also einmal \u2013 wie Sie richtig sagen \u2013 der Weg einer sogenannten Formulierungshilfe der Regierung an die regierungstragenden Parlamentsfraktionen ist ein Instrument, das immer wieder genutzt wird, wenn man etwas z\u00fcgig erledigen m\u00f6chte. In diesem Fall war es eben so: Die Kommission hat sehr energisch bei uns auf Umsetzung gedrungen. Und wir wollten schlichtweg ein Vertragsverletzungsverfahren vermeiden. Es ist aber nicht so, dass dieses Verfahren dem Parlament Rechte abschneidet, weil ja die Parlamentsfraktionen selber entscheiden k\u00f6nnen, ob sie das akzeptieren oder nicht. Und es w\u00e4re v\u00f6llig in Ordnung gewesen, wenn die Parlamentsfraktionen gesagt h\u00e4tten: Nein, das m\u00f6chten wir in einem anderen Verfahren machen oder das m\u00f6chten wir in der Sache auch nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Sie haben zu Zeiten der Opposition auch eben ganz besonders Wert gelegt auf die Einbindung der Opposition. Und Sie haben sich im Koalitionsvertrag auch gute Gesetzgebung vorgenommen. Sie sehen da also keine Defizite bei der Ampel?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Na ja, also, ich habe noch niemanden geh\u00f6rt, der jetzt sagt, das ist ein schlecht gemachter Tatbestand gewesen. Sondern es hat sich mehr so ein bisschen am Verfahren aufgehangen. Das nehme ich auch ernst. Aber die Sache selber, die Argumente, die ich da geh\u00f6rt habe, die \u00fcberzeugen ja deshalb nicht, weil diese H\u00fcrde mit der den \u00f6ffentlichen Frieden gef\u00e4hrdenden Art und Weise \u2013 das sagen diejenigen, die sich damit besch\u00e4ftigen \u2013 ist ja eine so hohe H\u00fcrde, dass es praktisch eigentlich keine Auswirkungen gibt. Deshalb ist es vielleicht auch ein bisschen ein Sturm im Wasserglas gewesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Ja, aber es kann ja schon mal Auswirkungen geben. Also, wir haben eben von Russen und Ukrainern in Deutschland gesprochen. Es ist ja schon denkbar, dass im Rahmen von Demonstrationen der Fall mal auftauchen wird. Und da haben Sie es jetzt den Gerichten schwerer gemacht, als das auch nach den EU-Vorgaben, die Sie angesprochen haben, n\u00f6tig gewesen w\u00e4re. Das zumindest sagen Fachleute, die meinen, man h\u00e4tte sagen k\u00f6nnen, man beschr\u00e4nke sich auf solche Taten, die ein internationales Gericht schon mal festgestellt hat. Und jetzt m\u00fcsse m\u00f6glicherweise ein kleines erstinstanzliches Strafgericht Beweise einholen \u00fcber Kriegsverbrechen in der Ukraine.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Nein, das muss es allenfalls in zumutbarer Art und Weise, weil eine Grundregel unseres Rechtsstaates ja lautet: In dubio pro reo. Also, wenn der Staat seinen Strafanspruch behauptet, dann ist er in der Beweislast. Und wenn das Gericht sagt, ich kann das gar nicht feststellen, dann wird das immer zugunsten des Angeklagten ausgehen. Also, wir m\u00fcssen uns keine Sorgen machen, dass da Menschen jetzt damit rechnen m\u00fcssten, ins Gef\u00e4ngnis zu wandern oder eine Geldstrafe zu bekommen, weil die Gerichte da nicht gut ermitteln. Das geht immer dann zugunsten des Angeklagten. Das ist auch ganz wichtig im Rechtsstaat. Deshalb glaube ich, dass wir da in Wahrheit keine Probleme bekommen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Mir ging es dabei auch eher um die Belastung der Gerichte. Aber bleiben wir trotzdem noch mal bei den Kriegsverbrechen in der Ukraine. Sie setzen sich ja sehr ein f\u00fcr die Verfolgung, auch mit deutscher Hilfe und m\u00f6glicherweise auch in Deutschland. Sie sind deshalb nach Kiew gefahren, nach Washington. Sie haben Mittel f\u00fcr ein drittes Referat beim Generalbundesanwalt zugesagt, das sich unter anderem um Strukturermittlungsverfahren k\u00fcmmert. Und gleichzeitig ist ja klar: Nur ein Bruchteil der Taten und der T\u00e4ter wird einmal vor Gericht kommen. Warum ist das trotzdem so wichtig?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Schauen Sie, wenn Sie sich mit der Frage besch\u00e4ftigen, was Kriegsverbrechen \u2026 das ist so ein Wort, das spricht man so einfach aus, was das konkret bedeutet \u2026 Das bedeutet, dass beispielsweise Russland gezielt Infrastruktur zerst\u00f6rt, Kraftwerke zerst\u00f6rt, und dass Menschen in der Ukraine m\u00f6glicherweise in einem Winter bei minus 30 Grad ohne Strom, ohne Energieversorgung sind. Das wird unter Kranken, Alten, Kindern m\u00f6glicherweise ein Massaker anrichten. Und es muss der Anspruch der internationalen Rechtsgemeinschaft sein, dass wir da nicht wegschauen. Wir haben als Deutschland meiner Meinung nach da eine besondere historische Verantwortung. Das ist auch der Grund, warum wir das sogenannte Weltrechtsprinzip in unserem Strafrecht verankert haben. Das bedeutet eben, wir k\u00f6nnen auch Verfahren f\u00fchren gegen nicht-deutsche T\u00e4ter, die nicht-deutsche Opfer auch au\u00dferhalb Deutschlands mit Kriegsverbrechen gesch\u00e4digt haben. Und wir haben das in der Vergangenheit immer wieder getan. Wir haben immer wieder bewiesen, dass es geht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und das ist ein wichtiges Signal. Das Signal ist n\u00e4mlich, dass Kriegsverbrecher sich nirgendwo auf der Welt sicher f\u00fchlen k\u00f6nnen, erst recht nicht in Deutschland. Und das ist wirklich ein ganz wichtiges Signal. Da kriegen wir auch sehr viel Zuspruch auf der ganzen Welt. Und da gibt es sehr viel Respekt vieler NGOs, auch vor den gro\u00dfen Anstrengungen, die Deutschland da unternimmt. Und wie gesagt, ich bin der festen \u00dcberzeugung, das ist auch ein St\u00fcck Verantwortung aus unserer Geschichte, die wir dort \u00fcbernehmen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Und nun gibt es gro\u00dfe Zweifel daran, aus verschiedenen Gr\u00fcnden, ob es m\u00f6glich sein k\u00f6nnte, insbesondere die Spitze, das hei\u00dft vor allem eben auch Wladimir Putin, vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen. Setzen Sie sich f\u00fcr ein Sondertribunal ein?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Also, zun\u00e4chst einmal muss man sagen, nach unserem deutschen Strafecht, nachdem wir jetzt vor den Oberlandesgerichten beispielsweise Folterknechte von Assad verurteilt haben, k\u00f6nnen wir kein Ermittlungsverfahren gegen Wladimir Putin durchf\u00fchren. Das ist aber nichts Besonderes, sondern den deutschen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ist es durch Recht verboten, gegen aktive Staatsoberh\u00e4upter oder Au\u00dfenminister strafrechtlich zu ermitteln. Das ist ein Grundsatz. Dieser Grundsatz gilt f\u00fcr den Internationalen Strafgerichtshof nicht. Da gibt es aber andere Beschr\u00e4nkungen. Der Internationale Strafgerichtshof kann gegen Wladimir Putin vorgehen, wenn er nachweisen kann, oder wenn es Verdachtsmomente gibt, dass Wladimir Putin Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf den Weg gebracht hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Aber nicht wegen des Angriffskrieges.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Genau. Und die Debatte, die im Moment gef\u00fchrt wird, da geht es um die Frage des Angriffskrieges, weil das dort nicht erfasst ist. Es gibt auch noch andere Modelle. Ich h\u00f6re, dass im Moment auch dar\u00fcber nachgedacht wird, ob die ukrainische Strafjustiz, die ja dieses \u201ecrime of aggression\u201c, also diesen Angriffskrieg, unter Strafe gestellt hat, ob sie das auf ein internationales Gremium \u00fcbertr\u00e4gt. Also, da gibt es sehr viele, auch rechtlich sehr komplizierte Diskussionen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundesregierung ist im Moment eines wichtig: Wir haben im Moment den Eindruck, dass es sehr viel Skepsis gegen\u00fcber dem Strafgerichtshof gibt, insbesondere aus dem globalen S\u00fcden, weil sehr viele afrikanische Staaten sagen: Wenn es um Kriegsverbrechen in Afrika ging, dann ist der Internationale Strafgerichtshof gut genug. Und sobald es bei euch in Europa zu solchen F\u00e4llen kommt, wollt ihr was Besonderes haben. Und das erh\u00f6ht nat\u00fcrlich die Skepsis. Und wir wollen unbedingt den Internationalen Strafgerichtshof st\u00e4rken, weil das wirklich eine Errungenschaft ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und wie wir diese Dinge zusammenbringen k\u00f6nnen, den Internationalen Gerichtshof einerseits zu st\u00e4rken, aber auch daf\u00fcr zu sorgen, dass es nat\u00fcrlich ein gro\u00dfes Bed\u00fcrfnis gibt, auch die Kriegsverbrechen, die von der russischen F\u00fchrung m\u00f6glicherweise \u2013 ich muss das so vorsichtig formulieren, weil wir ja auch im Strafrecht den Grundsatz haben, dass bis zur Verurteilung niemand schuldig ist \u2013, das gilt also auch f\u00fcr Kriegsverbrechen. Dass wir nat\u00fcrlich das Bed\u00fcrfnis haben, dass da alle Verantwortlichen auch einer Strafe zugef\u00fchrt werden, das kann ich sehr gut verstehen. Und im Moment versuchen wir, so viel wie m\u00f6glich mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu erledigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frage: Wie geht es in dieser Frage weiter?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Buschmann: Ja, also wir sprechen im Moment auch mit der Europ\u00e4ischen Kommission dar\u00fcber. Es wird sehr viel auch in Washington, im Umfeld der Vereinten Nationen dar\u00fcber diskutiert. Und wir haben unseren Standpunkt klargemacht. Vielleicht k\u00f6nnte ja diese \u00dcbertragung der ukrainischen Strafjustiz auf ein internationales Richterkollegium ein Kompromissvorschlag sein. Das ist jetzt nicht die offizielle Haltung der Bundesregierung, aber man muss ja mal auch \u00fcber Wege nachdenken. Dar\u00fcber muss man mit allen Beteiligten sprechen. Mir ist aber eins wichtig: Wir wollen den Internationalen Strafgerichtshof st\u00e4rken. Er hat eine wichtige Position. Wir unterst\u00fctzen den Chefankl\u00e4ger dort auch mit Geld, mit Personal. Und die Botschaft darf keinesfalls sein, dass der ICC, der Internationale Strafgerichtshof, an die Seite gedr\u00e4ngt w\u00fcrde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>FDP-Pr\u00e4sidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann gab dem \u201eDeutschlandfunk\u201c (Sonntag) das folgende Interview (\u201eInterview der Woche\u201c). 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