FDP, Grüne und Linke stellen Klage gegen Wahlrechtsreform vor

BERLIN (dpa-AFX) – Die von Union und SPD durchgesetzte Wahlrechtsreform wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linke wollen am Montag (12.30 Uhr) in Berlin ihre Normenkontrollklage gegen die Neuregelung vorstellen, die der Bundestag im Oktober 2020 mit Stimmen der großen Koalition verabschiedet hatte. Sie argumentieren, das neue Wahlrecht habe schwere Mängel und verletze die Verfassung.

Die Reform sieht vor, dass es bei der Bundestagswahl im September bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Bei Überschreitung der Bundestags-Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ziel der Reform ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass das auf diese Weise gelingt, wird von vielen Fachleuten aber bezweifelt.

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