FDP empört über hausinternes Papier von Spahn

In der Kritik: Jens Spahns Ministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe ausgearbeitet. Teile der Opposition werfen ihm dafür mangelnde Transparenz vor.

Seit einigen Wochen wird diskutiert, wie Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden kann. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat einen hausinternen Entwurf dazu ausgearbeitet. Aus der Opposition kommt Kritik an Spahns Vorgehen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen eigenen Entwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe ausgearbeitet. Das ergibt sich aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und weiterer Fraktionskollegen. Auf die Frage nach den Planungen der Bundesregierung teilte das Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit: „Das BMG hat zwischenzeitlich in Ausarbeitung der Stellungnahmen einen hausinternen Arbeitsentwurf erstellt.“

Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung über das Ob und Wie einer möglichen Neuregelung der Suizidhilfe liege jedoch noch nicht vor. Im Februar des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. In den vergangenen Wochen hat die Debatte über eine Neuregelung begonnen. Helling-Plahr hat mit Abgeordneten von SPD und Linken einen Vorschlag gemacht, ein weiterer Gesetzentwurf stammt von zwei grünen Rechtspolitikerinnen.

Helling-Plahr übt scharfe Kritik am Vorstoß aus Spahns Haus. „Das Vorgehen des Gesundheitsministeriums ist an Unverfrorenheit nicht zu überbieten“, sagte sie der F.A.Z. Der Minister habe erst verlauten lassen, dass er abwarte, ob die Parlamentarier über Gruppenanträge eine Neuregelung der Suizidhilfe angehen. Nun liege im Gesundheitsministerium ein Gesetzentwurf in der Schublade. Der Minister habe das Parlament also „offenbar getäuscht“, um „klammheimlich“ einen eigenen Entwurf fertigzustellen, sagt Helling-Plahr der F.A.Z. „Respekt vor dem Parlament ist für den Minister aber wohl ein Fremdwort.“ Zu ethischen Fragen wie Sterbehilfe oder Organspende gab es in der Vergangenheit Gruppenanträge aus der Mitte des Parlaments.

Helling-Plahr kritisiert zudem, dass Spahn das nachgeordnete Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weiterhin anweist, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 nicht zu beachten, nach der Sterbewilligen „in extremen Ausnahmefällen“ Zugang zu Substanzen zur Selbsttötung gewährt werden müsse. Schwer und unheilbar Kranke müssten „eine Show-Prüfung absolvieren“, ihre Anträge auf ein tödliches Medikament würden alle abgelehnt, obwohl ein höchstes Gericht dieses Recht bestätigt habe, so Helling-Plahr. Auf ihre Anfrage teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass seit dem Leipziger Urteil 209 Anträge auf Zugang zu tödlichen Substanzen gestellt wurden. In keinem Fall sei ein Antrag bewilligt worden.

Quelle:  FAZ.net   –  AM 

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