Anlasslose Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Dr. Bernd Buchholz

Der Bundesrat hat dem neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Doch in diesem Gesetzespaket verbirgt sich die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie wird in dem Gesetzestext inhaltlich verschärft.

„In Wahrheit wissen wir aber alle, dass der Europäische Gerichtshof in nahezu ständiger Rechtsprechung inzwischen sagt, dass diese Vorratsdatenspeicherung nur zulässig ist, wenn sie sich erstens auf einen Katalog schwerer Straftaten beschränkt und zweitens einen Richtervorbehalt braucht. Beides ist nicht vorgesehen“, mahnt FDP-Wirtschaftsminister Bernd Buchholz aus Schleswig-Holstein. Die Bundesländer mit FDP-Regierungen stimmten diesem Gesetz auch in der Schlussabstimmung nicht zu. „Und ich will meiner Überraschung nicht verhehlen darüber, dass ich mich wundere, dass da, wo die grünen Länder mitregieren, diese Vorratsdatenspeicherung jetzt einfach so offensichtlich dieses Gesetzgebungsverfahren passieren soll“, so der Schlewsig-Holsteinische Wirtschaftsminister Buchholz.

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