Zu dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (EWKG) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Es ist gut, dass das eher symbolische Gesetz der Vorgängerregierung jetzt mit konkreten Maßnahmen hinterlegt wird. Die Regelungen und Zielsetzungen im neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz sind ein Kompromiss, stellen aber richtige Weichen. Wie alle Regelungen und Ziele müssen auch diese regelmäßig auf ihre Wirkung und ihren Sinn hin überprüft werden. Gerade vor dem Hintergrund der Reformen, die die EU bei der CO2-Bepreisung plant und noch im Juni vorstellen will, könnte manche Regelung obsolet oder anpassungswürdig werden. Wir wollen unbedingt vermeiden, dass die Menschen mit einem Regelungschaos überzogen werden oder sich Maßnahmen am Ende konterkarieren. Wir setzen uns dafür ein, dass Klimaschutz sozial verträglich bleibt und das erreichen wir nur, wenn wir Technologieoffenheit wahren und eine Energie- und Klimapolitik machen, die rechnen kann.
Die wichtige Botschaft im Gesetz der Landesregierung ist aus unserer Sicht, dass das Land beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen will. Mit der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften und der kommunalen Wärmeplanung geht der Regierungsentwurf einen großen Schritt in die richtige Richtung. Der nächste Schritt sollte sein, konkrete Projekte zu benennen und eine sinnvolle und nachhaltige Strategie für die Sanierung landes-eigener und kommunaler Gebäude zu erarbeiten, damit auch die öffentlichen Hand Energiewendevorreiter wird.
Wir werden uns jetzt im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den beteiligten Akteuren intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen.“
Quelle:
FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag – 01.06.21 – 15:00 Uhr