Zum Scheitern der Verhandlungen über eine ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Es ist bedauerlich, dass die Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz an der Ambitionslosigkeit der Großen Koalition gescheitert sind. Die FDP-Fraktion hat sich zu keinem Zeitpunkt einer ausdrücklichen Verankerung von Kinderrechten verschlossen. Vielmehr haben wir uns durchgehend konstruktiv an den Verhandlungen beteiligt und eigene Verbesserungsvorschläge eingebracht. Zudem haben wir stets dafür geworben, die sexuelle Identität als negatives Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz aufzunehmen. Letztlich war die Große Koalition aber nicht in der Lage, ernsthaft auf konstruktive Vorschläge einzugehen. Eine neue Bundesregierung wird sich dem Thema mit größerer Sorgfalt widmen müssen.“
Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag – 08.06.21 – 10:10 Uhr