Hessen: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss reformiert werden

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  • Bundesverfassungsgericht hat Auftrag erteilt
  • Pensionslasten nicht aus Gebühren finanzieren

WIESBADEN – „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Auftrag, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren“, sagt Jürgen LENDERS, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, mit Bezug auf die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung der Rundfunkgebühren. „Zu klären sind die Fragen nach dem konkreten Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den Senderstrukturen und ihrer Finanzierung. Vor allem müssen die hohen Pensionslasten aus dem bestehenden Konstrukt herausgelöst werden – sie dürfen nicht dauerhaft gebührenfinanziert werden“, fordert Lenders.

Er ergänzt: „Wir Freie Demokraten wollen einen moderneren und schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem Schwerpunkt auf Nachrichten, Kultur, politischer Bildung und Dokumentationen. Fraglich sind zum Beispiel Parallelangebote: Deshalb sollte die Zahl der gebührenfinanzierten TV- und Hörfunkkanäle kritisch überprüft werden.“

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