Schleswig_Holstein: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Blockade Sachsen-Anhalts bei der Anhebung des Rundfunkbeitrags entschieden. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Ablehnung die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz verletzt hat. Nun wird der Rundfunkbeitrag vorläufig um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro erhöht, bis die Länder einen neuen Staatsvertrag zur Beitragshöhe abgeschlossen haben. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Überraschung, denn die rechtliche Grundlage, auf die sich die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stützt, ist eindeutig. Die Blockade Sachsen-Anhalts musste daher vor Gericht scheitern.

Das Bundesverfassungsgericht macht aber deutlich, dass seine Entscheidung nur eine Zwischenregelung sein kann und die Länder sich auf einen neuen Staatsvertrag einigen müssen. Wir begrüßen, dass das Gericht den Rundfunkbeitrag nun nicht an Stelle der zuständigen Bundesländer für die Beitragsperiode festgesetzt hat, sondern die Länder auffordert, umgehend Verhandlungen über einen Staatsvertrag aufzunehmen, um den Beitrag für die Restlaufzeit der Beitragsperiode unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu regeln. Das ist ganz im Sinne der FDP-Fraktion, die schon seit langem eine Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert.

Im Ergebnis bleibt festzustellen: Statt hoffnungslose Streitigkeiten über die Beitragsfestsetzung vom Zaun zu brechen, sollten sich die Bundesländer mit Nachdruck mit der Novellierung von Rundfunkauftrag und Struktur befassen. Es ist dringend geboten, endlich das Verhältnis von privaten Medien und öffentlich-rechtlichem Rundfunk neu zu gestalten, um die zum Teil unfairen Wettbewerbsbedingungen zu beenden, die Folge der Beitragsfinanzierung der Rundfunkanstalten sind. Eine solche Reform wird dann sicherlich auch Einfluss auf den künftigen Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben.“

 

 

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