Stuttgart: 2-G-Regelung ist unverhältnismäßiger faktischer Impfzwang

Zur Meldung, wonach die grün-schwarze Landesregierung nun auch die 2-G-Regelung einführt, wonach nur noch geimpfte und genesene Personen, nicht aber Getestete zu bestimmten Einrichtungen Zutritt haben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke:

2G-Regel Corona

„Grün-Schwarz schießt mit der 2-G-Regelung deutlich übers Ziel hinaus. Diese Regelung ist nicht verhältnismäßig und schließt auch Menschen aus, die sich nicht impfen lassen können. Es wird eine abstrakte Gefahr an die Wand gemalt, nämlich die mögliche Überlastung des Gesundheitssystems. Durch den Impffortschritt ist diese aus heutiger Sicht gar nicht zu erwarten. Noch vor einem Jahr konnte man mit einem bloßen Baumwolltuch im Gesicht am Leben teilhaben. Damals gab es noch keine Impfungen. Jetzt sind die vulnerablen Gruppen und ein Großteil der Bevölkerung geimpft und auf einmal soll nicht mal mehr ein Test und eine FFP2-Maske ausreichen? Das sieht schon sehr nach faktischem Impfzwang aus, gegen den wir uns in aller Schärfe verwahren. Unsere Bürgerinnen und Bürger leben in einem demokratischen Rechtsstaat, der an die Verhältnismäßigkeit gebunden ist. Das Land wäre gut beraten, diese unhaltbare Regelung nicht einzuführen. Derart gravierende Einschränkungen und Ausgrenzungen halten wir ohne Beteiligung des Landtags für vollkommen inakzeptabel. Wir sagen ein klares Ja zu den Impfungen. Und ein ebenso klares Nein zu einem faktischen Impfzwang.“

 

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