Zur Anhörung über die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung muss endlich begraben werden. Sie ist ein massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger und stellt diese unter Generalverdacht. Sie hilft auch nicht bei der Aufklärung schwerster Straftaten wie etwa Kinderpornografie, da diese zumeist im anonymen Darknet stattfinden. Zu Recht hat der Europäischen Gerichtshof bereits in vier Entscheidungen die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten festgestellt. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages teilen die Einschätzung der FDP-Fraktion, dass die deutsche Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Wir fordern seit über zehn Jahren mit dem Quick-Freeze-Verfahren eine grundrechtsschonendere Alternative, die vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich aufgegriffen wurde. Die nächste Bundesregierung muss einen solchen verfassungs- und europarechtskonformen Weg für eine anlassbezogene Speicherung einschlagen.“