Als Testnachweis im Rahmen der 3G-Regelung im Saarland galten bislang auch Selbsttests, die unter Aufsicht des für Schutzmaßnahmen zuständigen Betreibers von Gaststätten, Hotels oder Dienstleistern wie z.B. Friseuren durchgeführt wurden. Damit war es möglich, dass man mit dem negativen Selbsttest z.B. nach einem Friseurbesuch noch in einem Gasthaus einkehren konnte. Diese Regelung wurde in der neuen Vorordnung, die seit Freitag online ist, geändert. Der Testnachweis eines Selbsttests gilt künftig nur noch für den einmaligen Zutritt und darf nicht mehr mit einem Zertifikat belegt werden. Ausnahmen gelten nur für Betreiber, die gleichzeitig ein anerkanntes Testzentrum sind.
Bislang liegen keinerlei Erkenntnisse über Missbrauch in der bisherigen Testpraxis vor. Diese Verschärfung der Regeln ist also weder begründet noch nachvollziehbar. “Mit dieser Änderung, die prinzipiell eine Verschlechterung der bisherigen Testpraxis darstellt, soll offenbar der „Impfdruck“ weiter erhöht werden“, so Angelika Hießerich-Peter, stv. Landesvorsitzende der FDP Saar. Gerade jetzt, wo die öffentlichen Testangebote kostenpflichtig werden, ist eine solche Verschärfung nicht geeignet, die Situation der gastgewerblichen Betriebe oder der Dienstleister zu verbessern. Vielmehr stellt diese Änderung der Testübertragbarkeit eine weitere Härte für die Betriebe dar, die bei der Umsetzung der Regeln die Hauptlast tragen und wirtschaftliche Opfer bringen müssen. „Es ist Aufgabe des Staates, die Bevölkerung von der Sinnhaftigkeit einer Impfung zu überzeugen.“ Die FDP Saar fordert die Landesregierung auf, diese Änderung dringend zurückzunehmen und ihre Bemühungen um die Erhöhung der Impfquote in der Bevölkerung zu verstärken.