Freie Demokraten: Bei Richterbeförderung muss das Prinzip der Bestenauslese gelten
Die Einflussmöglichkeiten der Politik auf die Justiz sollen konsequenter ausgeschlossen werden als bisher. In dieser Woche berät der Thüringer Landtag einen entsprechenden Antrag der Freien Demokraten. Er thematisiert sowohl das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten als auch die Beteiligung der Politik an der Beförderung von Richtern.
„Durch die Möglichkeit von Weisungen an Staatsanwälte ist eine Schieflage im Machtgefüge der Gewaltenteilung angelegt, die beseitigt werden muss. Beteuerungen des Thüringer Justizministers, er würde nie im Leben einen Staatsanwalt anrufen, sind zu wenig. Eine gesetzliche Normierung, die das Einzelfallweisungsrecht ausschließt, ist längst überfällig“, sagt Franziska Baum, justizpolitische Sprecherin der Freien Demokraten. Deshalb soll sich die Landesregierung für eine Gesetzesänderung einsetzen.
Aber auch die Beteiligung des Justizministeriums und des Landtags an der Besetzung von Beförderungsstellen der Richter gilt es zu korrigieren. „Beförderungen haben sich ausschließlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der Richter auszurichten. Dieses Prinzip der Bestenauslese bei öffentlichen Ämtern ist sogar ausdrücklich im Grundgesetz normiert“, fordert Baum. „Es darf nicht möglich sein, dass Vertrauenspersonen der Regierung bei Beförderungen systematisch bevorzugt werden.“ Die FDP schlägt vor, die Richterschaft dahingehend zu ermächtigen, dass sie die Beurteilung der Beförderungseignung in einem Selbstverwaltungsgremium selbst feststellt.
Hintergrund
Der Antrag der Freien Demokraten zeigt in 13 Punkten detailliert und konstruktiv auf, wie Thüringens Justiz zukunftsfest aufgestellt werden kann. Der Antrag hat die Dokumentennummer 7/3448 und ist abrufbar in der Datenbank des Landtags unter https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok