Hessen: Corona-Check hat Wirkung gezeigt

  • Verfassungskonforme Abbildung von Corona-Hilfen funktioniert
  • Schwarz-Grün brauchte erst deutliche Worte des Staatsgerichtshofs
  • Bewilligte Mittel müssen auch abfließen

WIESBADEN – „Warum nicht gleich so? Es geht doch, Corona-Hilfen verfassungskonform abzubilden“, erklärt Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Sie nimmt Bezug auf die heutige Vorstellung des überarbeiteten Haushaltsentwurfs 2022, in dem auch die Corona-Hilfen abgebildet sind. „Offenbar hat es erst der deutlichen Worte des Staatsgerichtshofs bedurft.“ Die Neuordnung der Corona-Hilfen war erforderlich geworden, weil der Hessische Staatsgerichtshof das schwarz-grüne Sondervermögen in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte. Freie Demokraten und SPD hatten sich von Anfang an dafür ausgesprochen, die Corona-Hilfen über Nachtragshaushalte zu finanzieren und hatten gemeinsam vor dem Staatsgerichtshof gegen das Sondervermögen geklagt.

Positiv festzustellen sei auch, dass der Finanzminister heute die Fraktionen ausführlich über den überarbeiteten Entwurf informiert habe. „Aus dem aktualisierten Plan geht auch hervor, dass einige bislang seitens Schwarz-Grün vorgesehene Maßnahmen, die nichts mit der Corona-Krise zu tun haben, rausgefallen sind. Das zeigt: Der Corona-Check von uns Freien Demokraten hat Wirkung gezeigt“, freut sich Schardt-Sauer. Die Freien Demokraten hatten stets alle Maßnahmen dem Corona-Check unterzogen, um in der Krise zielgenau helfen zu können. Kritisch sieht Schardt-Sauer in diesem Zusammenhang jedoch, dass nach wie vor eine „globale Corona-Vorsorge“ in Höhe von 500 Millionen Euro vorgesehen ist. „Es wäre im Sinne der Haushaltsdisziplin besser, mit der Schuldentilgung anzufangen, statt wieder einen Topf anzulegen.“

 

 

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