Freie Demokraten unterbreiten Vorschläge zur besseren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Thüringen hinkt bei der dringend erforderlichen Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen extrem hinterher. Das hat der CIO (Beauftragter des Freistaats für E-Government und IT) heute eingeräumt. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der Freien Demokraten im Thüringer Landtag:
„Obwohl Thüringen bereits vor fünf Jahren eine Strategie für die Digitale Gesellschaft beschlossen hat, besteht ein massives Umsetzungsproblem. Die Landesregierung muss zugeben, dass Thüringen die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes nicht fristgerecht bis Ende 2022 erfüllen wird. Dass sie sich dennoch immer wieder selbst lobt, ist bizarr. Bürger und Beamte erleben täglich die mangelhafte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Thüringen. Die bisherigen Angebote ThaVEL, Servicekonto und der Zuständigkeitsfinder wären vielleicht 1998 innovativ gewesen. Heutzutage findet sogar eine Nutzer-Vergraulung statt: Die Bedienung ist nicht intuitiv, es gibt keine mobile Version und die Kommunen sind völlig unzureichend angeschlossen. Es ist also kein Wunder, dass die Bürger diese Systeme kaum nutzen. Nicht mal 1 % der Thüringer verfügt überhaupt über ein Servicekonto.“
Die Freien Demokraten fordern, dass zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes folgende begleitende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Schluss mit dem Zuständigkeits-Ping Pong. Die Digitalisierung muss zur Chefsache werden. Thüringens Ministerpräsident muss ein Digital-Ministerpräsident sein! Der CIO sollte deshalb unbedingt in der Staatskanzlei angesiedelt werden – und mit ihm solche Institutionen wie die Digitalagentur und das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0. Die Digitalisierung erhält somit den Stellenwert, den sie haben muss, um Nutzen für den Freistaat zu bringen.
2. Digitalisierung braucht Aufgabenkritik und vereinfachte Prozesse. Werden schlechte analoge Prozesse einfach nur digitalisiert, führt dies zu katastrophalen digitalen Prozessen.
3. Es braucht ein nachhaltiges Fortschrittscontrolling. Die Landesregierung muss quartalsweise berichten.
4. Es bedarf einer Informationskampagne, denn die meisten Bürger kennen Anwendungen wie ThaVel, den Zuständigkeitsfinder oder das Service Konto bisher nicht.