Freie Demokraten bekräftigen ihre Gesprächsbereitschaft zum Landeshaushalt
Den Stand der laufenden Haushaltsgespräche der Freien Demokraten mit Vertretern der Landesregierung sowie den Fraktionen von CDU und R2G kommentiert Thomas L. Kemmerich als Sprecher der FDP-Gruppe im Thüringer Landtag:
„Der Verlauf der Gespräche bestätigt uns in unserer Haltung: Wir werden die Minderheitsregierung nicht dazu ermächtigen, mehr Geld auszugeben als der Freistaat einnimmt. Sie hat mit völlig überzogenen Ausgabewünschen ein Wolkenkuckucksheim aufgebaut. Es gilt, sie wieder auf den Boden der Realitäten zurückzuholen. Eine globale Minderausgabe ist dabei genau der richtige Weg. Was jede klug wirtschaftende Hausfrau berücksichtigt, sollte auch einem rot-rot-grünen Kabinett möglich sein: Politik muss rechnen können! Mit dieser Forderung pochen wir auf das Einhalten des wichtigsten haushaltspolitischen Grundsatzes. Damit nehmen wir Verantwortung für unser Land wahr. Wir erwarten, dass sich auch R2G entsprechend bewegt. Unsere Gesprächsbereitschaft besteht unvermindert fort.“
Soll die Regierung ihre Haushaltsplanungen mit dem Rasenmäher kürzen?
Sowohl in Haushaltsgesprächen als auch Presseberichten tauchte die polemisch gestellte Frage wiederholt auf. Darauf entgegnet Thomas L. Kemmerich: „Unsere Forderung zielt darauf ab, den Haushaltsentwurf um rund 5 Prozent zu kürzen. Sagen wir es einmal so: Wenn man einen Rasen um 5 Prozent kürzt, dann bleibt noch immer sehr viel Rasen stehen.“
Zu den Kürzungsvorschlägen der Freien Demokraten gehören unter anderem:
1. Streichen des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ (5,6 Mio. Euro). Hierzu existiert bereits eine umfassende Bundesförderung. Insofern ist die Unterhaltung von Doppelstrukturen nicht notwendig.
2. Kürzen der Ausgaben für den Zensus von 15,8 auf 10,8 Mio. Euro. Diese Kürzung entspricht den Ansätzen, die das Zensusgesetz festgeschrieben hat.
3. Verzicht auf eine Werbekampagne für mehr Diversität bei der Polizei (70.000 Euro). Angesichts des generellen Mangels an Bewerbern bedarf es zunächst anderer Prämissen bei der Nachwuchsgewinnung.
4. Verzicht auf die Weiterführung des Landesprogramms zum experimentellen Wohnungs- und Städtebau (50.000 Euro). Das Förderprogramm ist am Bedarf vorbei geplant; es gab bereits in 2021 keine Beantragungen.
5. Auslaufen der Förderung gemeinwohlorientierter Beschäftigung (6 Mio. Euro). In Zeiten von Fachkräftemangel und einer unterdurchschnittlichen Arbeitslosenquote gibt es keinen Grund, Menschen künstlich vom Arbeitsmarkt fernzuhalten.