Die FDP-Landtagsfraktion sieht die Zeit gekommen, der 2G-Regelung im stationären Einzelhandel ein Ende zu bereiten. Hierzu fordern die Freien Demokraten die Landesregierung zu einer Änderung der Corona-Landesverordnung auf. Der Fraktionsvorsitzende René Domke sagt dazu:
„Wir haben uns dazu entschieden, diesen Antrag in den Landtag einzubringen, weil die aktuellen Regeln nicht mehr verhältnismäßig und weder transparent noch verständlich sind, sowohl als Einschränkung für Bürgerinnen und Bürger, als auch für den stationären Einzelhandel.
Während Vollsortimenter und einige spezielle Bereiche im Einzelhandel von der 2G-Regelung ausgenommen sind und faktisch kaum noch Beschränkungen außer der Maskentragepflicht unterliegen, leidet insbesondere der stationäre Fachhandel darunter, dass die Kundschaft ausbleibt und online kauft. Losgelöst von funktionierenden Hygienestandards, Abstandsregeln, deren Einhaltung die Branche schon in der Vergangenheit unter Beweis stellte, wird von der Landesregierung bis heute jede Lockerung verweigert.“
Domke ergänzt: „Die Politik muss Eingriffe und Einschränkungen überzeugend erklären und rechtfertigen können, ansonsten verliert sie den Rückhalt in der Bevölkerung. Gerade jetzt bei stark steigenden Infektionszahlen und einer gleichzeitig sinkenden Hospitalisierungsrate, kann an diesen Regeln nicht endlos und alternativlos festgehalten werden. Es muss gerade der Einzelhandel nach schwierigen Monaten und Jahren gestärkt und darf nicht weiter geschwächt werden.“
In vielen Bundesländern wurden die 2G-Regelungen gerichtlich gekippt und diese Urteile sollten Anlass geben, die Situation im eigenen Bundesland neu zu bewerten und entsprechend anzupassen.
Domke fordert mehr Konkretisierungen für ein Auslaufen der beschränkenden Maßnahmen. Er beklagt, dass man auch im dritten Pandemiejahr ohne ein echtes Ausstiegsszenario voranschreite. Viele Akteure in der Wirtschaft fordern kurz- und langfristige Planungssicherheit.
Weitere Bereiche, wie die Veranstaltungsbranche und Kulturschaffende sehen sich einem faktischen Lockdown ausgesetzt. Auch hier muss unbedingt ein verbindlicher Fahrplan aufgestellt werden, und die zugrundeliegenden Parameter dürfen dann nicht beliebig verändert werden.