Dr. Werner Pfeil – Pro & Contra der Impfpflicht

Dr. Werner Pfeil
Dr. Werner Pfeil, MdL NRW

Die zwangsweise Impfung von Bürgerinnen und Bürgern stellt bei jedem Einzelnen einen Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit dar. Damit wird ein Grundrecht betroffen und die Maßnahme, die nicht freiwillig erfolgt, sondern zwangsweise durchgesetzt werden soll, muß daher verhältnismäßig sein. Auf der anderen Seite steht die Gesundheit vieler Menschen, die zu Risikogruppen gehören und für die das Coronavirus eine ernste Gefahr für Leib und Leben darstellt bzw. darstellen könnte.

Zwischen diesen beiden Positionen wird die Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht geführt und die Antwort hierauf ist nicht einfach, denn es müssen Schutzgüter gegeneinander abgewogen werden und es muß hinterfragt werden, ob die Zwangsmaßnahme verhältnismäßig ist und ob es kein milderes Mittel gibt, als eine allgemeine Impfpflicht.

Die Impfung auf freiwilliger Basis mit Aufklärung und durch Gespräche dürfte das erste (milderes) Ziel sein, das die Politik verfolgen sollte. Wenn dies dann aber nicht zu einer prozentual hohen Impfquote führt, stellt sich die Frage, ob die Gefahren, die durch die unterlassene Impfung für die Allgemeinheit und jeden Einzelnen folgt, so hoch zu bewerten ist, dass ein Zwang gesetzlich vorgeschrieben werden darf.

Genau dies hängt aber von der Art der Gefahr ab und davon, ob die Impfung langfristig zu einer Lösung führt.

Hieran bestehen derzeit (26. Januar 2022) erhebliche Bedenken, denn die Hospitalisierungszahlen sind niedrig, weil für viele die Omikron-Variante keine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellt. Auch würde eine Impfpflicht für die Omikron-Variante zu spät kommen, weil wir uns in Deutschland mitten in der Infektionswelle befinden. Außerdem würde eine einzige Impfung auch nicht zur dauerhaften Immunisierung führen, weil mit den derzeitigen Impfstoffen eine regelmäßige Auffrischung notwendig erscheint. Zudem stellen sich Fragen der Umsetzung einer solchen Impfpflicht, auf die bisher keine Antworten gegeben wurden.

Insgesamt räumt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in solchen Fällen einen weiten Einschätzungs-Spielraum ein. Dies ist auch wichtig und aus diesem Grunde ist auch eine Gewissensentscheidung in diesem Falle geboten. Jedenfalls spricht nichts gegen eine Gewissensentscheidung aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag.

Als Landtagsabgeordneter habe ich jedoch auch meine Meinung zu diesem Thema und unter diesen Bedingungen, die ich oben aufgeführt habe, erscheint eine zwangsweise Impfung und damit der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit derzeit am 26.1.2022 weder geboten noch verhältnismäßig! Aber, und das sage ich auch hier: sollte sich eine gefährlichere Mutation des Coronavirus im Herbst nächsten Jahres verbreitern oder sich die Gesamtumstände ändern, und damit das Gesundheitswesen überfordert sein, so daß das Leben und die Gesundheit von großen Teilen der Bevölkerung gefährdet wäre, dann muß auch hierüber wieder nachgedacht werden. Daher muß der Gesetzgeber jetzt zu einer sauberen Abwägung bei dieser Debatte kommen und auch zukünftige Fälle im Blick haben, die möglicherweise noch kommen könnten.

Dr. Werner Pfeil:

Werner Pfeil gehört dem Landtag seitdem 14. Mai 2017 an und engagiert sich in folgenden Funktionen bzw. Gremien:

  • Vorsitzender des Rechtsausschusses
  • ordentliches Mitglied im Innenausschuss und dort Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • ordentliches Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss I (Fall Amri)
  • ordentliches Mitglied im Wahlprüfungsausschuss und dort Obmann der FDP-Landtagsfraktion
  • stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Europa und Internationales
  • stellvertretendes Mitglied im Wissenschaftsausschuss
  • stellvertretendes Mitglied im parlamentarischen Kontrollgremium des Verfassungsschutzes

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