Mecklenburg-Vorpommern: Corona-Sonderzahlung hätte differenzierter ausfallen müssen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie äußert sich der FDP-Fraktionsvorsitzende René Domke:

Rene Domke
Rene Domke

„Es ist zwar folgerichtig, die Tarifergebnisse zeit- und systemgerecht auf die Besoldung zu übernehmen und insoweit wird der Gesetzentwurf mitgetragen. Allerdings hätte die FDP eine differenziertere Auszahlung bevorzugt. Dies ist kein Problem der allgemeinen Übernahme auf die Besoldung, sondern schon ein Problem der tariflichen Einigung.

Vorstellbar wäre gewesen, eine Sonderzahlung je nach Belastungssituation oder Systemrelevanz abzustufen, da eben nicht überall in der öffentlichen Verwaltung die gleiche Belastungssituation aufgetreten ist.

Insbesondere Bedienstete im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Medizin waren sicher einer anderen Belastung ausgesetzt als andere. Es ist daher erwartbar, dass sich einige ungerecht behandelt oder zumindest ungenügend wertgeschätzt fühlen, die eine immense Belastung getragen haben.
Eine differenziertere Berücksichtigung der konkreten Belastungssituation würde auch mehr Akzeptanz bei den Beschäftigten im privatwirtschaftlichen Bereich hervorrufen, die ebenso je nach Branche besonders belastet waren.

Zudem soll die Sonderzahlung der Abmilderung der besonderen Belastung im Jahr 2021 dienen. Dem widerspricht aus Sicht der FDP-Fraktion die Stichtagsbezogenheit am 29.11.2021. Hier hätte für jeden vollen Monat Belastungssituation die Sonderzahlung auf ein Zwölftel ausgezahlt werden können, da es auch aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte gibt, die hoher Belastung ausgesetzt waren und nun leer ausgehen.“

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