
Claudia Cormann MdL zum Thema Impfpflicht
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ heißt es in Artikel 2 des Grundgesetzes. Eine zwangsweise Impfung stellt für alle betroffene Bürgerinnen und
Bürger einen nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und in die Freiheit der Person dar.
Als studierte Politikwissenschaftlerin liegen mir unsere liberalen Bürgerrechte enorm am Herzen. Ich bin eine große Verfechterin der Freiheit des Einzelnen. Grundrechtseingriffe, wie die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, müssen gut begründet und wissenschaftlich belegbar sein. Es muss
abgewogen werden, ob nicht ein milderes Mittel zur Bekämpfung der Pandemie existiert.
Aus meiner Sicht ist der Vorschlag eines verpflichtenden Beratungs- oder Aufklärungsgespräches, in Verbindung mit einer sofortigen Impfmöglichkeit das mildere Mittel. Als Abgeordnete im Landtag von Nordrhein-Westfalen lehne ich zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Impfpflicht ab. Ein solcher Grundrechtseingriff lässt sich aktuell weder durch eine Überlastung unseres Gesundheitssystems noch durch die Notwendigkeit des Brechens einer vorherrschenden Infektionswelle rechtfertigen.
Die Omikron-Variante stellt für viele Bürgerinnen und Bürger keine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar. Seit Dezember geht die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen zurück – trotz massiv steigender Infektionszahlen. Die allgemeine Impfpflicht eignet
sich auch nicht, um die aktuelle Omikron-Welle zu brechen. Eine einfache Impfung führt nicht zu einer dauerhaften Immunisierung, sodass regelmäßige Auffrischungsimpfungen nötig werden. Es bestehen daher zurecht große Zweifel an der Umsetzbarkeit einer Impfpflicht.
Zu kritisieren bleibt auch die schlechte Datenlage in Bezug auf die Corona-Pandemie. Das RKI plant, die Zahl der Corona-Infektionen zukünftig zur noch zu schätzen und häufig fehlen Informationen darüber, wer auf den Intensivstationen wegen einer Corona-Infektion behandelt wird. Handelt es
sich um geimpfte oder ungeimpfte Personen? Ist der Impfstatus überhaupt bekannt? Gab es
nennenswerte Vorerkrankungen?
Klar ist aber auch, dass all dies nur für den aktuellen Zustand sowie die Auslastung unseres Gesundheitssystems gilt. Sollte sich die Situation durch die Ausbreitung einer gefährlichen Mutation grundlegend verändern und es im nächsten Herbst oder Winter zu einer Überlastung unseres Gesundheitssystems kommen, muss die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht erneut abgewogen werden.
Aus welchem Grund sollte es eine gefährlicher Mutation geben? Das Virus will überleben. Den Wirt zu töten kann da nicht das Ziel des Virus sein. Einzig die Umgehung des Impfstoffes fordert die Mutationen heraus. Eine 100%ige Impfquote weltweit ist nicht möglich und würde das Virus nicht ausrotten. Wir werden lernen müssen das Virus in seiner jetzigen Form zu akzeptieren um damit zu leben. Eine Impfpflicht hilft da nicht. Schon gar nicht mit einem Impfstoff, der dauernd in kurzen Abständen nachgeimpft werden muss und derzeit noch nicht offiziell zugelassen ist. Sinnvoller ist es Medikamente zu entwickeln, die die Genesung erträglich machen und unterstützen, statt unnötige Tests und teure Impfstoffforschung zu fördern.
2. Ich halte es ausserdem für deutlich sinnvoller, sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, vor allem in Pflege und Krankenhäusern, einzusetzen. Kürzere Schichten, familienfreundlicher Wochenenddienste, bessere Bezahlung, Supervisionen in stark belasteten Bereichen. Auch die Privatisierung und gewinnorientiertes Arbeiten von/in Krankenhäusern muss überprüft werden. Grundsätzlich glaube ich nicht, dass Corona unser GS überfordert sondern unsere vielen Wohlstands- und Risikoerkrankten, die ebenfalls durch anderes Verhalten unser GS entlasten könnten.