Rülke: Unterstütze Minister Strobl bei der Forderung einer Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Umsetzungsprobleme bei dieser Impfpflicht zeigen mangelnde Sinnhaftigkeit der allgemeinen Impfpflicht
Zur Meldung, wonach sich auch CDU-Landeschef Thomas Strobl für eine Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen ausgesprochen hat, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:
„Ich kann Minister Strobl hier ausnahmsweise nur unterstützen. So lange es Bundesländer gibt, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht – wie vorgesehen – zum 15.03.2022 umsetzen, fordere ich die Landesregierung auf, auch in Baden-Württemberg so lange die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu vollziehen. Es ist zu befürchten, dass Pflegekräfte, die sich nicht impfen lassen wollen, nach Bayern abwandern werden und sich hier in Baden-Württemberg der Pflegenotstand verschärft.
Die jetzt auftretenden Probleme und das Einsehen seines Regierungspartners sollte Ministerpräsident Kretschmann zum Anlass nehmen, um einzusehen, dass die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht noch weit größere Fragen aufwirft. Spätestens jetzt sollte er eingestehen, dass die allgemeine Impfpflicht erst recht keinen Sinn ergibt und die Haltung der Landesregierung hier eindeutig klären. Was gilt jetzt? Das Wort des Ministerpräsidenten, der gestern noch erklärt hat, die einrichtungsbezogene Impfpflicht komme; oder das seines Stellvertreters, der heute erklärt, sie müsse ausgesetzt werden? Bei Grün-Schwarz geht es zu wie bei Hempels unterm Sofa!“