Senat muss Geltungsdauer des Corona-Genesenennachweise anpassen
Zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, das einer Klage im Eilverfahren gegen die Verkürzung der Geltungsdauer eines Genesenennachweises von sechs Monaten auf 90 Tage stattgab, erklärt der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse, MdB:
„Es ist in einer Demokratie nicht angemessen, dass das Robert-Koch-Institut pauschal und ohne Vorankündigung über die Dauer von Corona-Genesenennachweisen entscheiden kann. Ich begrüße daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausdrücklich. Bürgermeister Tschentscher muss nun handeln und dafür Sorge tragen, dass Genesenennachweise in Hamburg wieder die vollen sechs Monate gültig sind. Ich werde mich außerdem im Bundestag dafür einsetzen, dass die Entscheidung über den Genesenenstatus im Parlament und nicht von einer Behörde getroffen wird.“