Robert-Martin Montag: Niederlassung von Ärzten, Zahnärzten und Pharmazeuten wird erleichtert
Die im Thüringer Landeshaushalt eingestellten Mittel zur Förderung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum müssen ungekürzt freigegeben werden. Das fordern die Freien Demokraten mit Verweis auf einen Beschluss des Thüringer Landtags vom Dezember 2021. Auf Initiative der FDP hatte das Plenum beschlossen, die bestehende Niederlassungsförderung für Ärzte zusätzlich auf Zahnärzte und Pharmazeuten auszuweiten.
„Gerade bei der Gesundheitsversorgung darf Parteipolitik allein keine Rolle spielen. Wir haben in Thüringen die älteste Bevölkerung und deshalb einen besonders hohen ambulanten Versorgungsbedarf. Deshalb haben wir erstmals in Deutschland ein Förderinstrument geschaffen, das die gesamte Versorgungskette zusammen denkt“, betont Robert-Martin Montag, Gesundheitsexperte der FDP. „Eine niedergelassene ärztliche, zahnärztliche sowie pharmazeutische Versorgung gehören zusammen. Denn fehlt der Apotheker, kann der Arzt nicht ordnungsgemäß versorgen, fehlt der Arzt, kann die Apotheke nicht überleben. Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten stellen unter Nutzung von Mitversorgereffekten eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung gerade in den strukturschwachen ländlichen Regionen sicher.“
Bisher wurde nur die Ansiedlung von Humanmedizinern im ländlichen Raum gefördert; diese Unterstützung war bei 15.000 Euro gedeckelt. Nun wird das Programm auf Zahnärzte und Pharmazeuten ausgeweitet. Außerdem sind als Fördersumme jetzt 40.000 Euro möglich. Hausärzte müssen für die Gründung einer Einzelpraxis durchschnittlich 104.000 Euro einkalkulieren. Bei Fachärzten steigt diese Summe rasch auf das Dreifache an. Die Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis kostet durchschnittlich 484.000 Euro.