Zur Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat Thüringens Gesundheitsministerin Werner Bußgeldverfahren ab Juni angekündigt.
Wir Freie Demokraten halten das für die denkbar schlechteste Lösung und fordern stattdessen einen maßvollen Umgang.
Es gibt mildere Mittel, um besonders gefährdete Personen zu schützen, beispielsweise regelmäßige Tests für die Beschäftigten. Ein Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Impfung, die zuerst dem persönlichen Schutz gilt, ist nicht der richtige Weg und zieht unter Umständen eine Kündigungswelle im Pflegebereich nach sich. Sie könnte das Gesundheitssystem mehr belasten als die Omikron-Welle, die zwar infektiöser ist, aber weniger starke Verläufe hat.
Der Beschluss, die Impfpflicht für Pflegekräfte und für Beschäftigte in Gesundheitsberufen einzuführen, ist auf Grund der Delta-Variante, die wesentlich stärkere Verläufe und damit auch mehr Krankenhauseinweisungen zur Folge hatte, gefallen. Damalige Bewertungen gilt es nun, zu korrigieren.
Es ist kein Fehler, Fehler einzugestehen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte vom Gesetzgeber schnellstmöglich wieder aufgehoben werden.