Hamburg: Senat bleibt stichhaltige Begründung für Hotspot schuldig / Klage bleibt auf dem Tisch

Anlässlich des heutigen Senatsbeschlusses zur Schaffung eines Corona-Hotspots erklärt der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse, MdB:

FPD Michael Kruse, Hamburg, 08.07.2021

„Der Senat und die ihn tragenden Fraktionen bleiben eine stichhaltige Begründung über die Notwendigkeit eines Hotspots schuldig. Hamburg droht aktuell keine Überlastung des Gesundheitssystems. Der Auslastungsgrad der Intensivbetten ist moderat und gehört bundesweit zu den niedrigsten. Der hohe Anteil auswärtiger Patienten zeigt deutlich, dass das Hamburger Krankenhaussystem in diesem Bereich sogar Kapazitäten hat. Ein Hotspot könnte etwa erklärt werden, wenn Patienten aus Hamburg verlegt werden müssten. Tatsächlich aber hat Hamburg wiederholt Patienten aus anderen Regionen aufgenommen. Das Gegenteil der vom Senat behaupteten drohenden Überlastung ist also richtig.

In einem Rechtsstaat müssen Freiheitseinschränkungen immer gut begründet sein. Die Entstehung des heutigen Beschlusses zeigt, dass beim Hamburger Senat und bei Bürgermeister Tschentscher mittlerweile kein Feingefühl mehr dafür vorhanden ist, wann Freiheitseinschränkungen unvermeidbar sind. Das zeigt auch die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen.

Der enorme Zuspruch, den ich seit der Klageankündigung erfahren habe, bestärkt mich in meiner Auffassung. Diese Regelung ist nicht notwendig, und deshalb werde ich klagen, sobald die Hotspot-Regelung in Kraft tritt.“

 

2 Kommentare

  1. Ich möchte Herrn Kruse unbedingt bestärken gegen diese Verharmlosung von Grundrechtseinschränkungen zu klagen.
    Wie Tschentscher in den 2Jahren mit Schüler/innen umgegangen bzw ihnen zugemutet hat, ist noch mal ein Kapitel für sich.
    Mit freundlichen Grüßen Godje Jeannot

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