Gesundheitspolitischer Sprecher der Freien Demokraten begrüßt, dass Entscheidungen über Hotspots künftig beim Parlament liegen / „Wir müssen mittelfristig über Wegfall aller Regeln reden“
„Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes kehrt Sachsen-Anhalt nach zwei Jahren Corona ab dem 3. April weitgehend zur Normalität zurück. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und weg von pauschalen Freiheitseinschränkungen“, sagte Konstantin Pott, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, am Dienstag in Magdeburg. „Die Gefahr durch das Virus geht zurück, deswegen müssen jetzt auch die Grundrechtseinschränkungen zurückgenommen werden. Natürlich werden wir dabei verantwortungsvoll vorgehen und auf Veränderungen gegebenenfalls reagieren. Unsere Prämisse lautet: So viel Freiheit wie möglich und immer nur so viele Einschränkungen, wie unbedingt nötig“, so Pott.
Der FDP war es nach den Worten Potts „in der gesamten Pandemie immer ein wichtiges Anliegen, dass die Entscheidungen über die Corona-Politik von den Parlamenten getroffen werden. Genau das ist mit dem neuen Infektionsschutzgesetz unter Federführung des Bundesjustizministers Marco Buschmann von der FDP nun auch bundesweit umgesetzt worden. Für uns als FDP-Abgeordnete in Sachsen-Anhalt gilt: Bei allen Entscheidungen werden wir weiterhin verantwortungsvoll handeln, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Pauschale Maßnahmen, wie die Ausweisung des gesamten Bundeslandes als Hotspot, werden wir nicht zustimmen und für territorial begrenzte Hotspot die Hürden sehr hoch setzen“, machte der Hallenser FDP-Abgeordnete deutlich.
So ist es auch aus Sicht der Freien Demokraten weiterhin ganz klar notwendig, für eindeutig benannte Bereiche wie Krankenhäuser oder Pflegeheime weiterhin Masken- und Testpflichten aufrecht zu erhalten, um besonders gefährdete Gruppen zu schützen, sagte Konstantin Pott.
Mittelfristig muss nach Auffassung Potts aber auch eine Diskussion über den Wegfall aller Corona-Maßnahmen geführt werden. „Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob angesichts einer milden Virusvariante Quarantäneregeln nicht ebenfalls aufgegeben werden können“, so Pott.