Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde mit dem Ziel beschlossen, die besonders vulnerablen Gruppen in den Pflege- und Gesundheitseinrichtungen vor möglichen Infektionen zu schützen. Dieses Argument hat sich aber mit der Omikron-Variante überlebt. Sie verläuft in der Regel deutlich milder als alle bisherigen Mutationen. Dazu kommt, dass auch Geimpfte sich nach aktuellem Stand der Wissenschaft infizieren und das Virus weitergeben können. Darüber hinaus stellt uns der zu erwartende Wegfall von ungeimpftem pflegerischen und ärztlichen Personal vor große Herausforderungen. Gerade in ländlichen Gegenden, in denen die Impfquote besonders niedrig ist, hatte man schon vor Corona mit hohem Fachkräftemangel zu kämpfen. In diesen Regionen kann davon ausgegangen werden, dass durch Berufsverbote punktuell die Versorgungssicherheit gefährdet wird.
Folgerichtig wäre deshalb eine Rückabwicklung der partiellen Impfpflicht geboten. Die dadurch eingesparte Bürokratie würde nicht nur die Gesundheitsämter enorm entlasten, sondern auch das Vertrauen in die Verhältnismäßigkeit der Corona-Politik wiederherstellen.