um einer möglichen Klage gegen die Hotspot-Regelung in Hamburg erklärt der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse, MdB:

„Am 1. Mai dürfen sich die Hamburgerinnen und Hamburger über eine Rückkehr zur Normalität in der Stadt freuen. Der Senat hat mitteilen lassen, dass die Hotspot-Regelung unter den gegebenen Umständen ausläuft. Dies ist ein großer Erfolg für die FDP, die auf allen parlamentarischen Ebenen für eine Rückkehr zur Normalität geworben hat. Ohne politischen Druck wäre dies so nicht passiert. Für das geschlossene, gemeinsame Auftreten danke ich allen liberalen Mitstreitern in den Parlamenten.
Da aufgrund des angekündigten Endes der Hotspot-Regelung ein Erfolg bereits eingetreten ist, beurteilt der von mir beauftragte Anwalt die Erfolgsaussichten einer Klage zum jetzigen Zeitpunkt als nicht sehr aussichtsreich. Der Landesvorstand der FDP Hamburg hatte sich mit großer Mehrheit am Montagabend dafür ausgesprochen, eine Klage zu unterstützen, sofern diese nach erfolgter anwaltlicher Beratung als sehr aussichtsreich angesehen wird. Ich werde deshalb zum jetzigen Zeitpunkt von einer Klage absehen.
Die Vorgehensweise bei der Anwendung der Hotspot-Regelung war nach meiner Auffassung nicht gesetzeskonform. Bürgermeister Tschentscher ist offenbar auch zu dieser Einsicht gekommen. Anders ist es nicht zu erklären, dass bei unveränderter Infektionslage nunmehr die Hotspot-Regelung auslaufen soll.
Dass eine anderweitige Klage gegen die Hotspot-Regelung im Eilverfahren abgelehnt wurde, zeigt, einmal mehr, dass es sich bei den Antragstellern nicht um Freunde der Freiheit handelt, sondern genau um das Gegenteil. Die Kläger haben den Bürgern, die in der Corona-Politik zu Recht Augenmaß einfordern, einen Bärendienst erwiesen.“