Kommunale Daseinsvorsorge in Deutschland ist nicht mit anderen Ländern vergleichbar
Zur Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/ DVP-Fraktion, Stephen Brauer:
„Der Sinn dieser Richtlinie ist, dass private Dienstleister gegenüber Kommunen nicht benachteiligt werden sollen. Diese im Grunde richtige Vorgabe darf aber nicht dazu führen, dass Maßnahmen der Daseinsvorsorge künftig der Mehrwertsteuer unterliegen. Zudem entspricht es sicher nicht der Intention der EU, Kuchenverkäufe an Schulen oder den Rasenschnitt des Gemeindebauhofs für örtliche Vereine unter diese Regelung fallen zu lassen. Hier ist die grün-schwarze Landesregierung aufgefordert, schnell zu reagieren. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist eine deutsche Spezialität. Damit muss endlich Schluss sein.“