Erzgebirgische FDP-Bundestagsabgeordnete Harzer hält Erhöhung der Minijobgrenze für eine Frage der Gerechtigkeit

(Berlin/Zschopau/03.06.2022) Der Deutsche Bundestag hat heute eine Erhöhung der Minijobgrenze beschlossen. Sie wird in einem ersten Schritt von den bisher 450 Euro auf 520 Euro angehoben.

Ulrike Harzer

Zudem wird die Minijobgrenze künftig an den Mindestlohn gekoppelt und so bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch nach oben angepasst. Mit der Anhebung des Mindestlohns ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro ergibt das eine Höhe von 520 Euro monatlich. Minijobber müssen somit nach Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit nicht mehr reduzieren, sondern werden tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben.

„Die Erhöhung der Minijobgrenze ist eine gute Nachricht für die mehr als 6 Millionen Minijobber in Deutschland. Allein in Sachsen arbeiteten Ende März 2022 über 180 Tausend geringfügig Beschäftigte. Bei uns im Erzgebirgskreis war in der Corona-Pandemie die Zahl der Minijobs deutlich zurückgegangen. Besonders hart traf es das Gast- und verarbeitende Gewerbe, den Handel und die Dienstleistungsbranche.“, sagte die sächsische Bundestagsabgeordnete Ulrike Harzer.

„Von der Erhöhung profitieren zukünftig diese Branchen wie auch Studierende, die neben ihrem Studium etwas dazuverdienen wollen, Ältere, die schrittweise aus dem Erwerbsleben aussteigen möchten und Arbeitnehmer, die sich neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf etwas hinzuverdienen wollen, ihre Arbeitszeit aber aufgrund der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit nicht einfach anheben können. Es ist längst überfällig, dass auch Minijobber an den Lohnsteigerungen partizipieren können. Uns Freien Demokraten war es ein zentrales Anliegen mit der Erhöhung auf 520 Euro und der Dynamisierung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.“, bekräftigt Harzer.

 

Hintergrund:

Harzer ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie ist Obfrau im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz des Bundestages. Zudem ist sie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

 

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