Nach den Worten von Ministerpräsident Markus Söder gab es bei der Vergabe von Maskengeschäften „keinerlei Vorzugsbehandlung“. Diese Interviewaussage steht jedoch in großem Widerspruch zu den Ausführungen der verantwortlichen Mitarbeiter aus dem Gesundheitsministerium im Untersuchungsausschuss „Maske“. Nach der ehemaligen Ministerialrätin im Bayerischen Gesundheitsministerium, Tanja Decker, bestätigte nun auch Gabriele Hörl, Abteilungsleiterin im bayerischen Gesundheitsministerium, eine „grüne Spur“ oder „fast lane“ für bevorzugte Personen. Dazu das Mitglied der FDP-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Dr. Helmut Kaltenhauser:
„Die intern als ‚fast lane‘ bezeichnete Bevorzugung von Abgeordneten bei der Bearbeitung von Maskenangeboten widerspricht elementaren Grundsätzen des Vergaberechts. Selbst in einer Ausnahmesituation wie im Frühjahr 2020 hätten diese Grundsätze nicht aufgegeben werden dürfen. Auch wenn es sich ‚nur‘ um eine zeitliche Bevorzugung bei der Beurteilung von Vermittlungsangeboten handelte: Die Beschaffung von Masken darf nicht davon abhängen, wer sie vermittelt.
Die Behauptung von Markus Söder, wonach es keine Vorzugsbehandlung bei der Beschaffung von Masken gegeben haben soll, ist durch diese zweite Aussage einer führenden Mitarbeiterin des Gesundheitsministeriums endgültig widerlegt. Der Ministerpräsident hat somit offenkundig gelogen. Söders vermeintlich weiße Weste bekommt in der Maskenaffäre seiner CSU immer mehr Flecken.“