In seiner Rede zu TOP 11 (Einführung einer Übergewinnsteuer) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Es ist extrem ärgerlich, wenn eine Bundesregierung die Mineralölsteuer senkt und die Verbraucher das Gefühl haben, nichts davon kommt bei uns an. Es stimmt aber nicht ganz, dass da nichts weitergegen worden ist. Das sieht man daran, wenn man sich mal die normale Entwicklung zu Pfingsten, immer auch im Jahresvergleich, anguckt und parallel ins europäische Ausland schaut. In Belgien kostet der Liter Super heute 2,50 Euro, nicht 1,99 Euro wie bei uns. D.h. die Senkung der Mineralölsteuer hat schon etwas bewirkt. Aber gefühlt sind da viele Gewinne mitgenommen worden, gerade im ersten Quartal. Die Idee einer Übergewinnsteuer ist trotzdem rechtlich extrem angreifbar und problematisch. Warum? Weil die Abgrenzung nicht gelingt. Was ist denn ein Übergewinn? Was ist ein normaler Gewinn und was ist ein Übergewinn? Hat Dräger in Zeiten der Pandemie mit dem Verkauf von Beatmungsgeräten einen Übergewinn gemacht oder einen Gewinn? Hat die IT-Firma, die für Cybersicherheit zuständig ist, in diesen Zeiten einen Übergewinn gemacht oder nur einen normalen Gewinn?
Die Abgrenzung riecht nach staatlicher Willkür, weil man schlichtweg entscheiden muss, was gut und was schlecht ist. Viel entscheidender ist aber, dass eine Übergewinnsteuer heute ökonomisch absolut kontraproduktiv wäre. Darüber hat hier noch niemand gesprochen. Was wird denn passieren, wenn sie eine Übergewinnsteuer einführen? Werden die Mineralölkonzerne ihre Preise senken? Im Leben nicht, sondern ganz im Gegenteil: Sie werden die Preise erhöhen an dieser Stelle.
Und das bewirkt etwas, was wir in der gegenwärtigen Situation der Bundesrepublik Deutschland auf keinen Fall brauchen: das Anheizen einer Inflationsspirale. Denn das ist das gegenwärtige ökonomische Problem in der Republik. Wir haben mit 7,6 Prozent Inflation im letzten Monat eine hohe Inflationsgeschwindigkeit erreicht. Wenn wir die noch weiter aufdrehen, dann werden wir im Herbst nicht nur ein Unternehmenssterben sehen, sondern dann werden wir einen Arbeitsplatzabbau der besonderen Art und Weise erleben. Deshalb muss jetzt alles darauf ausgerichtet sein, die Inflationsdynamik zu bremsen. Eine Übergewinnsteuer wäre aktuell eine Katastrophe. Sie würde die Inflationsgeschwindigkeit nämlich weiter erhöhen. Deshalb ist das eine Schnapsidee, die, mit Verlaub, in Berlin zurecht verworfen worden ist.
Ein Missbrauch von Wettbewerbsabsprachen muss auch als Missbrauch behandelt werden. Und zwar im Kartellrecht. Und deshalb ist es richtig, dass man mal guckt, welche Möglichkeiten das Kartellrecht bietet, dann dort gibt es in der Tat die Chance auf eine Gewinnabschöpfung. Gegebenenfalls sogar mit einer Umkehr der Beweislast, wenn es hinreichende Anhaltspunkte für eine kartellrechtswidrige Absprache gibt. Diesen Weg sollte man in Berlin gehen. Den Weg der Länder im Bundesrat sollte man nicht gehen und ihr Antrag sollte abgelehnt werden. Dem Antrag von Schwarz-Grün schließen wir uns an.“