Schleswig-Holstein – Christopher Vogt „Umsetzung des Grundsteuermodells nach dem sog. Flächen-Faktor-Verfahren“

In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Grundsteuermodells nach dem sog. Flächen-Faktor-Verfahren) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

Vogt
Christopher Vogt
Freie Demokraten FDP
Beisitzer im Bundesvorstand
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

„Die Grundsteuer ist zweifelsohne eine sehr wichtige Einnahmequelle für unsere Kommunen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 hätte die damalige GroKo auf Bundesebene aber nicht nur darauf achten sollen, diese für die Kommunen zu sichern, sondern auch darauf, unnötige Bürokratie und Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Das ist mit dem ‚Scholz-Modell‘ leider nicht passiert. Es ist sehr bürokratisch für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Finanzverwaltung und es beinhaltet als wertabhängiges Modell eine sehr problematische Steuererhöhungsspirale.

Wohnen darf aber nicht zum Luxus werden. Und der Staat muss endlich aufhören, beim Wohnen der große Kostentreiber zu sein. Wir brauchen keine kleine Vermögenssteuer für die Mittelschicht. Betroffen sind aber natürlich nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch viele Mieterinnen und Mieter, weil die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt wird. In der Jamaika-Koalition haben wir uns wegen des Widerstandes der Grünen und ihrer Finanzministerin nicht auf das Ziehen der Länderöffnungsklausel einigen können. Dadurch haben wir leider viel Zeit verloren. Es ist aber noch nicht zu spät, bei der Grundsteuerreform die Reißleine zu ziehen und auf ein unbürokratisches und faires Modell umzuschwenken.

Leider wird die Grundsteuer im schwarz-grünen Koalitionsvertrag nicht einmal erwähnt. Es ist also davon auszugehen, dass die CDU die grüne Blockade auch für die neue Wahlperiode akzeptieren will, obwohl sie ja nur eine Stimme von der absoluten Mehrheit entfernt ist und es im neuen Landtag eine deutliche Mehrheit für ein unbürokratisches und faires Modell geben sollte, wenn man den Wahlprogrammen glauben darf. Sollte es jetzt zu keiner Kurskorrektur durch die Koalition kommen, wird es schon sehr zeitnah sehr viel Ärger und auch eine wahre Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Steuerberater und unsere Gerichte geben, wie der Grundeigentümerverband Haus & Grund kürzlich zutreffend feststellte.

Viele Bundesländer werden mit der Länderöffnungsklausel auf unterschiedlichen Wegen vom sogenannten Scholz-Modell des Bundes abweichen, um den Bürokratieaufwand zu minimieren und um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. In Schleswig-Holstein müssen die Eigentümer den ausschlaggebenden Bodenrichtwert auch noch selbst recherchieren, der dann anschließend von den Finanzämtern wieder überprüft wird. In Hessen passiert dies automatisch, was auch absolut sinnvoll und geboten ist. Vielerorts in Schleswig-Holstein liegt der Bodenrichtwert übrigens auch noch gar nicht vor.

Wir plädieren mit unserem Gesetzentwurf für ein flächenbasiertes und wertunabhängiges Modell, bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und Gebäudeflächen bemisst. Das Flächen-Lage-Modell erspart nicht bloß den Eigentümern die immer wieder neue Erhebung und Übermittlung von Daten – die Grundstücks- und Gebäudegrößen sind auch nicht streitanfällig und eine Steuererhöhung durch die Hintertür würde vermieden werden. Wir haben uns beim vorliegenden Gesetzentwurf an dem Modell aus dem Land Hessen orientiert, das bekanntlich auch von einer schwarz-grünen Koalition regiert wird.

Monika Heinold mag deren Modell vielleicht dennoch als irgendwie marktradikal empfinden. Wir halten es für deutlich besser und vor allem sozialer als den bisherigen Irrweg Schleswig-Holsteins. Was es im Vergleich zum reinen Flächenmodell aus Bayern selbst für die Grünen interessant machen sollte, ist die Tatsache, dass ähnlich große Immobilien in unterschiedlichen Lagen auch unterschiedlich besteuert würden. Die Lage-Faktoren führen zu moderaten Zu- oder Abschlägen. Damit sorgt das Flächen-Lage-Modell für die Steuergerechtigkeit, die Monika Heinold ja auch immer fordert.

Geben Sie sich einen Ruck! Es ist noch nicht zu spät, einen wirklich absurden Bürokratieaufwand für hunderttausende Eigentümerinnen und Eigentümer zu verhindern und gleichzeitig für tatsächliche Gerechtigkeit ab dem Jahr 2025 zu sorgen!“

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