SANDT stellt Antragspaket GEWALTSCHUTZ IN BAYERN – JETZT vor: Keine Kompromisse beim Schutz von Frauen und Kindern!

Deutschland hat sich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ist im Februar 2018 gesetzlich in Kraft getreten. Wie mehrere Anfragen der FDP-Landtagsfraktion an die bayerische Staatsregierung zeigen, hinkt der Freistaat aber in zahlreichen Punkten den Vorgaben hinterher. Die Landtagsliberalen haben daher das umfassende Antragspaket GEWALTSCHUTZ IN BAYERN – JETZT erarbeitet. Es umfasst fünf Bereiche, bei denen der Freistaat dringend handeln muss.

Julika Sandt

Dazu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Julika Sandt: „Den Kinderschutz ernst zu nehmen und Missbrauchsdarstellungen zu bekämpfen, ist unser erstes Anliegen. Unerträglich, dass die Zahl der erfassten Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie letzten Jahr um 83,6 Prozent gestiegen ist! Der Freistaat muss vermehrt gezielte Präventionsarbeit leisten und die Täterarbeit stärken, damit es gar nicht zum Missbrauch kommt. Das Projekt ‚Kein Täter-werden-Bayern‘ muss daher in jedem bayerischen Regierungsbezirk sichergestellt werden. Auch die Polizeiarbeit muss in diesem Bereich erweitert werden, auch mittels Künstlicher Intelligenz.“

Der Ausbau der Gewaltschutzambulanzen ist Gegenstand des zweiten Antrags. Als Anlaufstelle müssten diese leichter erreichbar und rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche geöffnet sein. Dazu Sandt: „Das Hauptproblem ist, dass wir momentan in Bayern nur eine einzige Gewaltschutzambulanz haben. Betroffene müssen teils hunderte Kilometer zurücklegen, um diese zu erreichen. Wir fordern deshalb, mindestens eine Gewaltschutzambulanz pro Regierungsbezirk. Nur so können schnelle Hilfe und sofortige Spurensicherung gewährleistet werden.“

Um die präventive Beobachtung von Gewalteskalation in Paarbeziehungen geht es den Liberalen im dritten Antrag. In Österreich oder Großbritannien gibt es hier bereits Pilotkonzepte, die ein solches Hochrisikomanagement zum Ziel haben. „Gewalteskalationen in Beziehungen passieren keineswegs immer plötzlich und unerwartet. Insofern bietet sich hier die Möglichkeit, präventiv anzusetzen“, betont Sandt.

In ihrem vierten Antrag fordert die FDP-Fraktion ein nachhaltiges Frauenhaus-Konzept. „Der Ausbau der Frauenhausplätze im Freistaat verläuft seit Jahren im Schneckentempo. Stand heute würde es bis ins Jahr 2059 dauern, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erreichen. Besorgniserregend ist zudem, dass es bis heute keine expliziten Plätze für psychisch kranke und traumatisierte Frauen gibt. Diese Frauen werden zwar aufgenommen. Allerdings gibt es weder eine kontinuierliche ärztliche Begleitung noch notwendige Nacht- und Wochenenddienste. Die Staatsregierung muss ein neues Frauenhauskonzept vorlegen, das die Bedarfe von besonders vulnerablen Frauen berücksichtigt.“

Im fünften Antrag fordern Landtagsliberalen, neben der Monitoringstelle des Bundes auch eine landesweite Monitoringstelle für sexuelle und häusliche Gewalt einzurichten. Diese soll die landespolitischen Maßnahmen unabhängig beobachten und bewerten, und damit die Umsetzung der Vorgaben der Istanbuler-Konvention überprüfen. Dazu Sandt: „Die Wirksamkeit der Maßnahmen und eventuelle Versorgungsdefizite könnten so wirksam ermittelt werden. Gerade bei den Frauenhäusern sehen wir, dass die Politik zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mehr Daten und Fakten benötigt, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können.“

Sandt abschließend: „Frauen und Kinder, die Gewalt erfahren, brauchen wohnortnah und rund um die Uhr Anlaufstellen. Unser Antragspaket GEWALTSCHUTZ IN BAYERN – JETZT hat zum Ziel, diesen Frauen und Kindern schnell zu helfen. Im Schneckentempo Dinge voranzubringen, bringt den Betroffenen in ihrer Notsituation nichts. Nur mit einem wirksamen Maßnahmenpaket können wir unserem Schutzauftrag gerecht werden. Da machen wir keine Kompromisse.“
Die Kernpunkte im Überblick:

1. Kinderschutz ernst nehmen – Missbrauchsdarstellungen bekämpfen

  • Umfassende Forschungsarbeit: Bayernweite Studie beauftragen
  • Prävention und Täterarbeit stärken: Zugang zu „Kein-Täter-werden-Bayern“ muss rund um die Uhr sichergestellt werden. Beratungspräsenz vor Ort stärken: mindestens einen Beratungsstandort pro Regierungsbezirk errichten.
  • Polizeiliche Bekämpfung: personelle und finanzielle Ressourcen sicherstellen und an Bedarf anpassen; Maßnahmen zur Entwicklung und zum Einsatz künstlicher Intelligenz entwickeln.

2. Gewaltschutzambulanzen ausbauen

  • Ambulanzen für alle Opfer sexualisierter Gewalt – nicht nur von häuslicher Gewalt.
  • Ambulanzen müssen 24/7 für akute Notsituationen besetzt sein.
  • Pro Regierungsbezirk muss mindestens eine Gewaltschutzambulanz für Opfer häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt etabliert werden.

3. Hochrisikomanagement bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen professionalisieren

  • Screening-Instrumente zur Risikoeinschätzung (Risk Assessments) etablieren.
  • Konzept der Fallkonferenzen mit Blick auf deren aktuelle und zukünftige Umsetzung in Bayern überprüfen.
  • Pilotkonzept der MARAC („multi-agency risk assessment conference“) sowie das Projekt “HighRisk” übernehmen.
  • Ziel: Präventive Beobachtung von Gewalteskalationen in Paarbeziehungen.

4. Frauenhaus-Konzept für Frauen mit besonderen Bedarfen

  • Staatsregierung muss Konzept vorlegen, damit alle Frauen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt bedroht sind, für sich und ihre minderjährigen Kinder einen Platz in einem staatlich geförderten Frauenhaus in Bayern bekommen.
  • Versorgung von Frauen mit besonderen Bedarfen ermöglichen. Beispiele: Frauen mit Behinderung, mit psychischen- und Suchterkrankungen sowie Traumatisierungen und viele mehr.

5. Landesweite Monitoringstelle für sexuelle und häusliche Gewalt einrichten

  • Monitoringstelle zur Beobachtung und Bewertung der landespolitischen Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben der Istanbul Konvention
  • Unabhängige Arbeit der Monitoringstelle muss gewährleistet werden
  • Zentrale Aufgaben: Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen und Evaluation von Versorgungsdefiziten

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