Markige Sprüche und gesetzgeberische Langsamkeit des Innenministers sind ein schlechtes Omen für die noch ausstehenden weiteren Anpassungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden
Heute wurde in erster Lesung ein Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsgesetzes beraten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 einzelne Befugnisse der Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Der Bund änderte daraufhin Anfang Dezember 2021 die entsprechenden Vorschriften. Die Landesregierung folgt dem nun. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war richtig. Es darf nicht sein, dass Behörden für allgemeine behördliche Aufgaben ins Blaue hinein Daten über Bürger bei Dritten abfragen können.
Angesichts der klaren Anforderungen des Gerichts und der Vorlage des Bundesgesetzgebers ist es nicht zu verstehen, warum Innenminister Strobl für die Änderung der Rechtslage in Baden-Württemberg so lange braucht. Gern gibt sich Innenminister Strobl markig, wenn er sagt, er gehe bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen. Von einem Minister, der die Verfassung besonders zu achten hat, erwarten wir, dass er schleunigst auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehrt, wenn Gesetze aus seinem Zuständigkeitsbereich diesen Boden verlassen haben.
Diese Langsamkeit muss uns umso mehr besorgen, da das Bundesverfassungsgericht am 26.04.2022 Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Erneut ist auch Baden-Württemberg davon betroffen. Und es steht zu befürchten, dass in Baden-Württemberg mit der grün-schwarzen Koalition und Innenminister Strobl länger als notwendig Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen überschritten werden. Dies ist weder den Bürgern vermittelbar noch den Sicherheitsbehörden, die ebenfalls Rechtssicherheit brauchen.“