Baden-Württemberg – Rülke: Normalität und Freiheit auch über den Winter schützen

Der Entwurf beinhaltet wichtige Änderungen und wahrt dabei das dringend notwendige Augenmaß.

Zu den heute veröffentlichten Plänen zur geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes stellt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zufrieden fest:

Dr. Hans Ulrich Rülke
Dr. Hans Ulrich Rülke

„Nachdem uns das bisherige Instrumentarium gut durch den Sommer gebracht hat, ist hinsichtlich des heute vorgestellten Entwurfes erfreulicherweise zu konstatieren, dass die Handschrift der FDP deutlich erkennbar ist und zugunsten der Freiheit der Bürger den entscheidenden Ausschlag gegeben hat:

Es wird keine Ausgangssperren, keine Lockdowns, keine 2-G oder 3-G-Zugangsbeschränkungen und insbesondere auch keine Schulschließungen mehr geben. Der Bund selbst gibt nur maßvolle Regelungen für die Maskenpflicht vor, wobei es hier sehr begrüßenswerte Rückausnahmen für Gastronomie, Freizeit, Kultur und Sport geben soll.

In Kindergärten, Grundschulen sowie Kinderhorten kann mit diesem Entwurf eine Maskenpflicht gerade nicht mehr angeordnet werden. Ab der fünften Klasse kann das Tragen von Masken nur dann durchgesetzt werden, wenn der Präsenzunterricht ansonsten nachweislich gefährdet wäre.

Positiv hervorzuheben ist weiterhin, dass das Land weitergehende Maßnahmen nur noch nach vorangegangener Parlamentsbefassung anordnen kann. Hierfür bedarf es künftig grundsätzlich einer konkreten Gefahr für unser Gesundheitssystem. Vorschnelle Alleingänge und grundlose Einschränkungen der Grundrechte durch die baden-württembergische Landesregierung wird es also künftig nicht mehr geben. Die Äußerungen der grün-schwarzen Regierung vom heutigen Tag lassen darauf schließen, dass dies dort mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen wird.

Die FDP wird ihrer Wächterfunktion der Grundrechte in diesem Zusammenhang auch in Zukunft weiter gerecht werden und die gegebenenfalls zusätzlich geplanten Maßnahmen im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit einer kritischen und genauen Prüfung unterziehen.“

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