Seit Jahren vernachlässigt der Freistaat den Kampf gegen die Korruption. So hatte bereits 2012 der Oberste Rechnungshof kritisiert, dass die Staatsregierung inkonsequent bei der Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsrichtline ist. Auch mehrere Anfragen der FDP-Landtagsfraktion und BR-Recherchen in den ersten beiden Corona-Jahren kommen zu einem ähnlichen Ergebnis. So wurde unter anderem deutlich, dass mehrere Staatsministerien seit Pandemie-Beginn keine Korruptionskontrollen durchgeführt haben. Hier zu nennen sind vor allem das Bauministerium, das Kultusministerium und das Wissenschaftsministerium.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Matthias Fischbach wollte sich zu den von der Staatsregierung getätigten Vergaben ein genaueres Bild verschaffen und verlangte Auskunft. Vom Finanzministerium forderte er Einsicht in die Listen für die Jahre ab 2014, vom Kultusministerium für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Allerdings blieben mehrere Anfragen bis heute unbeantwortet. Die Verweigerung von Parlamentsrechten ist verfassungswidrig. Deshalb hat die FDP-Fraktion beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage auf Beantwortung eingereicht. Dazu Matthias Fischbach:
„Jedes Jahr entstehen dem Staat und der Wirtschaft durch Korruption enorme Schäden. Dennoch behandelt die bayerische Staatsregierung die Korruptionsbekämpfung stiefmütterlich. Die Richtlinie wird kaum oder gar nicht umgesetzt. Listen werden nicht ordentlich geführt. Kontrollen finden selten statt. Das öffnet der Käuflichkeit in der Politik Tür und Tor. Denn wo nicht hingeschaut wird, gedeiht der Nährboden für Korruption.
Wenn interne Kontrollen versagen, braucht es die externen um so mehr. Und diese müssen dem Parlament möglich sein. Aus diesem Grund habe ich die Antikorruptionslisten angefordert. Sie wurden mir zunächst verweigert, und erst nach heftigem Protest auch nur vom Gesundheitsministerium in eingeschränkter Form zur Verfügung gestellt. Finanzministerium und Kultusministerium verweigern sie bis heute. Beim Kultusministerium gab es zum Beispiel mehrere Hinweise auf zumindest fragwürdige Vergabeverfahren.
Die Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse daran, zu erfahren, wie die Staatsregierung mit öffentlichen Geldern umgeht. Dass wir Abgeordneten den Ministerien dabei auf die Finger schauen, ist unsere Pflicht. Und es ist unser verfassungsmäßiges Recht, dass die Staatsregierung Anfragen beantwortet. Dass sowohl Kultus- als auch Finanzministerium hier mauern, ist inakzeptabel. Da sie ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nicht nachkommen, haben wir nun Klage eingereicht.“