Hessen, Bayern & Thüringen zur Frist für Grundsteuererklärung

Hessen – SCHARDT-SAUER: Frist für Grundsteuererklärung jetzt verlängern!

MARION SCHARDT-SAUER
  • Lindner hat realistischeren Blick als Boddenberg
  • Abgabe bis Ende Oktober nicht für alle machbar
  • Auch Steuerberater und Handelskammern warnen

Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat die Landesregierung aufgefordert, nicht länger die Augen vor der Realität zu verschließen und die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen zu verlängern. „Bislang hat der hessische Finanzminister nur achselzuckend dagestanden und sich unbeeindruckt davon gezeigt, dass bis Ende September erst knapp ein Drittel der Grundsteuererklärungen abgegeben wurden, obwohl die bislang auf vier Monate anberaumte Frist am 31. Oktober endet. Dabei mehren sich die Hinweise und Warnungen, dass es bis Ende Oktober schlicht und ergreifend nicht für alle Grundsteuerpflichtigen machbar sein wird, die komplizierte Erklärung abzugeben“, erklärt Schardt-Sauer. Sie nimmt unter anderem Bezug auf einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom heutigen Mittwoch: „Es überrascht nicht, dass auch Steuerberater und Handelskammern deutlich machen, dass Aufwand und Zeit in keinem Verhältnis stehen und ebenfalls eine Fristverlängerung fordern.“

Zufrieden zeigt sich Schardt-Sauer mit der Ankündigung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der heute früh erklärt hatte, die für die Festlegung der Fristen zuständigen Bundesländer von einer Verlängerung der Abgabefrist überzeugen zu wollen. „Der Bundesfinanzminister hat offenbar einen weitaus realistischeren Blick für die Lage, als sie der hessische Finanzminister Michael Boddenberg bislang gezeigt hat. Lindner hat nicht nur erklärt, dass erst ein Viertel bis ein Drittel der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Deutschland die Erklärung abgegeben haben. Er weiß auch, dass Software-Probleme zu Verzögerungen geführt haben und sich manche Bürgerinnen und Bürger überfordert fühlen. Im Interesse der Grundsteuerpflichtigen in Hessen ist zu hoffen, dass der hiesige Finanzminister auch endlich zu der Einsicht kommt, die Frist zu verlängern.“

 

Thüringen – Kemmerich: Fristverlängerung bei Grundsteuer ist möglich

Thomas L. Kemmerich: Von den Bürgern darf nicht länger Unmögliches verlangt werden

Thomas L. Kemmerich
Thomas L. Kemmerich

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung soll um sechs Monate verlängert werden. Die Freien Demokraten im Thüringer Landtag fordern von der Minderheitsregierung, auf ein Gesprächsangebot von Bundesfinanzminister Christian Lindner einzugehen

„Wie viel Verzweiflung und wie viele Hilferufe braucht es eigentlich noch, bis R2G handelt? Ein Staat, der von seinen Bürgern das aus ihrer Sicht Unmögliche verlangt, verliert den Respekt“, sagt Thomas L. Kemmerich. „Nicht nur viele Menschen sind überfordert, den bürokratischen Aufwand zu stemmen. Selbst Kommunen sehen sich nicht in der Lage, die auch von ihnen geforderten Erklärungen fristgemäß bis 31. Oktober abzugeben. Eine Fristverlängerung ist mehr als überfällig.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner will in dieser Woche mit den Bundesländern diesbezügliche Gespräche führen. Die Fristsetzung beruht nicht, wie mitunter kolportiert wird, auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Bundesländer. Die FDP im Thüringer Landtag hatte erstmals im Juni 2022 eine Verlängerung der Abgabefristen angemahnt.

HAGEN: Füracker soll Frist für Grundsteuer verlängern

Martin Hagen
Martin Hagen

Am 31. Oktober endet die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Bayerns FDP-Fraktionschef Martin Hagen fordert Finanzminister Füracker auf, Bürgern und Unternehmen mehr Zeit zu geben:

„Die Mehrheit der Immobilienbesitzer hat noch keine Grundsteuererklärung abgegeben. Für viele Bürger bedeutet die neue Datenerhebung einen erheblichen Aufwand. Gerade Ältere tun sich mit der digitalen Erfassung mitunter schwer. Die Frist kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt – für Betriebe, die aktuell mit der Energiekrise kämpfen, wie auch für Steuerberater, die noch mit der Abrechnung von Coronahilfen beschäftigt sind. Finanzminister Albert Füracker sollte die Abgabefrist bis Anfang 2023 verlängern.“

 

 

 

 

 

 

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