Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags wurde heute der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes behandelt. Dazu der klimapolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christoph Skutella:
„Die Staatsregierung hat das Bayerische Klimaschutzgesetz verschlimmbessert. Vor allem das Vorziehen der Klimaneutralität Bayerns von 2050 auf 2040 wirft Fragen auf: Einige bayerische Unternehmen sind im Europäischen Emissionshandel erfasst, der eine Klimaneutralität bis 2050 vorsieht.
Wie geht die Staatsregierung mit diesen Unternehmen um? Werden sie die Betriebe zwingen, vorzeitig klimaneutral zu werden? Oder können die Unternehmen auf Entschädigungen des Freistaats hoffen? Unterschiedliche Klimaziele geben den betroffenen Unternehmern keine Planungssicherheit und verunsichern diese in ihren Bemühungen zur Klimaneutralität. Vieles ist unklar und es steht zu befürchten, dass der Wirtschaftsstandort Bayern durch diesen eklatanten Fehler unattraktiv wird.
Zudem fehlt ein umfassendes Monitoringsystem, welches auch die Wirksamkeit und Effizienz des Maßnahmenpakets kontrolliert. Aktuell gibt es keinerlei Informationen, inwiefern die flankierenden Maßnahmen überhaupt eine Klimawirkung entfalten und wie hoch ihr Beitrag zum Erreichen der Klimaziele sein könnten. Seriös ist das nicht.
Die Staatsregierung hat keine Ideen, wie Klimaneutralität bis 2040 gelingen kann. Sie hat keinen echten Fahrplan. Die heute vorgestellten Änderungen haben keinen erkennbaren Mehrwert.“