Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Bayerns FDP-Fraktionschef Martin Hagen:
![Martin Hagen](https://fdp-aktiv.de/blog/wp-content/uploads/2021/09/Hagen1-1024x683.jpg)
„Söders Ausgangsbeschränkung war unverhältnismäßig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung die Position, die wir schon im April 2020 vertreten haben. Die CSU hat in der Corona-Politik jedes Augenmaß vermissen lassen. Den Bürgern, denen aufgrund dieser rechtswidrigen Verordnung ein Bußgeld auferlegt wurde, sollte das Geld zurückgezahlt werden. Damit könnte der Staat einer Welle von Wiederaufnahmeverfahren zuvorkommen.“