Bundestag – THOMAE: Sorgen für Schutz von Hinweisgebern, ohne Unternehmen unnötig zu belasten

Zum Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Stephan Thomae:

Pressefoto Stephan Thomae

„Mit dem Gesetzentwurf macht die Ampel jetzt die Hausaufgaben, die die unionsgeführte Vorgängerregierung hätte machen sollen: Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um und sorgen so für den notwendigen Schutz von hinweisgebenden Personen, ohne dabei Unternehmen unnötig zu belasten. Damit schaffen wir eine rechtsklare und praxistaugliche Lösung, wie sowohl Unternehmen als auch Hinweisgeber mit der Meldung von Missständen im beruflichen Umfeld umgehen müssen. Die FDP-Fraktion hat sich dabei besonders für eine bürokratiearme und wirtschaftsfreundliche Umsetzung eingesetzt. Denn der überwiegende Teil der Unternehmen arbeitet redlich und hat auch selbst ein Interesse daran, Missstände schnell aufzuklären. Entsprechend wurden auch Handlungsspielräume der Europäischen Richtlinie genutzt, etwa bei der Frist zur Einrichtung interner Meldestellen oder indem wir die Möglichkeit des Konzernmeldeweges schaffen. Auch dürfen Unternehmen externe Dienstleister beauftragen.“

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