Zum Kabinettsbeschluss zum Sanktionen-Recht erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:
„Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft Menschen, die eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen können, besonders. Da Freiheitsstrafen die Sozialprognose verschlechtern können und die Ersatzfreiheitsstrafe den Steuerzahler viel Geld kostet, gehen wir mit der Halbierung des Umrechnungsmaßstabs der Tagessätze den richtigen Schritt. Gut, dass Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hartnäckig geblieben ist. Die Länder werden so bis zu 60 Millionen Euro einsparen. Die Erweiterung der Strafzumessungsregeln ist ebenfalls eine wichtige Reform. Wenn Straftaten durch das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung des Opfers motiviert sind, ist dies bei der Strafzumessung stärker zu berücksichtigen.“