Ziele können mit Maßnahmen nicht erreicht werden
Anlässlich der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung (Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften) nimmt der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais Stellung:
„Dieses Gesetz macht Vorgaben, wo es keine braucht. Es macht aber keine Vorgaben, wo es welche braucht. Wichtige Aspekte wie die CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung fehlen, rechtliche Fragen sind offen und Widersprüche mit dem Bundesrecht entstehen. Eine Festlegung von verbindlichen Klimaschutzzielen auf Landesebene ist mangels ausreichender Gesetzgebungskompetenz unsinnig. Entscheidend für die Erreichung der Klimaziele ist die europäische und nationale Gesetzgebung wie beispielsweise mit dem ausgeweiteten Zertifikatehandel. Baden-Württemberg ist kein Nationalstaat und muss anerkennen, dass über die Landesgrenze hinaus geschaut werden muss.
Ausgerechnet der Ministerpräsident, der vor einem Jahr seine neue Regierung noch auf ‚Klima, Klima, Klima‘ einschwor, zweifelt die eigenen Klimaziele mittlerweile selbst an. Dass die kleinteiligen Sektorziele der Landesregierung reine Ideologie und Symbolpolitik sind, belegt nun auch der vorliegende Gesetzentwurf, denn die darin vorgeschlagenen Maßnahmenpakete reichen in keinem Sektor aus, um diese auch wirklich zu erreichen.
So spielen Technologien zur CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung in dem Gesetzentwurf keine Rolle, obwohl diese laut der Studie, auf der die Ermittlung der Sektorziele beruht, explizit als dringend erforderlich aufgeführt werden, um die angestrebte Nettonull bis 2040 zu erreichen. Auch der Klimasachverständigenrat kritisiert, dass die langfristige Speicherung von Klimagasen nicht berücksichtigt ist.
Beim Landesflächenziel blendet die Landesregierung die mittlerweile von der Bundesregierung vorgegeben bundeslandspezifischen Flächenzielen für die Windkraft einfach aus. Jetzt widersprechen sich diese sogar. Genauso verkennt sie, dass die von ihr geplanten Anschluss- und Benutzungszwänge an kommunale Wärmenetze nicht nur das Risiko hoher Mehrkosten bergen und in die Eigentumsrechte der Bürger eingreifen, sondern auch den Klimaschutz konterkarieren können, wenn dadurch bereits angegangene individuelle Sanierungsfahrpläne durchkreuzt werden. Zudem ist wegen der massiv gestiegenen Energiepreise der finanzielle Spielraum von Unternehmen und Bürgern im Land bereits ausgeschöpft. Was heute bereits an Einsparung zu erreichen ist, wird schon jetzt gemacht.
Gesetz- und Verordnungsrecht von Bund und Ländern müssen sich ergänzen und nicht in Konkurrenz zueinanderstehen. Diesen Ansatz lässt die geplante Novelle nicht erkennen. Die FDP/DVP-Fraktion wird sich konstruktiv kritisch in den weiteren Beratungsprozess einbringen.“