Die Initiative für die Reform der Berufsausbildung geht von der FDP aus
Die Berufsausbildung in Thüringen steht vor einer einschneidenden Reform. Künftig soll am Ende der Ausbildung nur noch die Leistungsfeststellung durch die Berufskammern stehen; die bislang zusätzliche, berufsschulische Prüfung entfällt. Das sieht ein Antrag vor, den der Bildungsausschuss des Thüringer Landtag befürwortet hat. Die Initiative dazu ging von den Freien Demokraten aus. Bereits jetzt verzichten 13 Bundesländer auf derartige Prüfungen.
„Thüringen leistet sich eine bildungspolitische Extrawurst, und diese wollen wir aus vielerlei guten Gründen abschaffen. Die Verbindung von Schule und Praxis als duale Ausbildung ist richtig und wichtig. In der Berufsschule lernen die Auszubildenden wesentliche Grundlagen für ihren Beruf. Entscheidend für ihren Abschluss und das Ausüben ihres Berufes ist aber die jeweilige Kammerprüfung“, kommentiert die FDP-Abgeordnete Franziska Baum. Sie verweist darauf, dass die Thüringer Handwerkskammern ihren Azubis schon jetzt nur einen, mit den Berufsschulen koordinierten Prüfungskomplex abverlangen. Darüber hinaus hat Thüringen weitere, gute Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit gesammelt. „Während der Pandemie wurden die berufsschulischen Prüfungen ausgesetzt, ohne dass sich dadurch schwerwiegende Konsequenzen für den Ausbildungsabschluss ergeben hätten. Tatsächlich sind diese Prüfungen bürokratisch, belastend sowie ungerecht. Kurzum: Sie sind unnötig“, so Franziska Baum.
Warum bürokratisch und belastend? Die Doppelstruktur von Schulprüfung und Kammerprüfung zeitigt einen unnötigen personellen und verwaltungstechnischen Aufwand. Sie behindert letztlich unser gutes duales Ausbildungssystem.
Warum ungerecht? Bereits jetzt können sich IHK-Berufsschüler, die einen Notendurchschnitt unter 2,5 haben, von der Abschlussprüfung befreien lassen. Die Regelung war zwar als leistungsfördernde Stimulanz gedacht, verkehrt sich in der Praxis aber ins Gegenteil. Berufsschüler, die es ohnehin schwerer als andere haben, werden zusätzlich belastet.
Das Ausstellen von Berufsschulzeugnissen und damit verbunden der gleichzeitige Erwerb allgemeiner Schulabschlüsse bleibt weiterhin möglich. Dazu können die Noten aus den belegten Fächern zu einer Gesamtnote zusammengefasst werden. So wird bereits jetzt in 13 Bundesländern – außer Thüringen, Niedersachsen und Baden-Württemberg – verfahren.
Stimmt der Thüringer Landtag dem von seinem Fachausschuss befürworteten Antrag zu, ist als nächstes das Bildungsministerium gefordert. Es regelt die Prüfungen am Ende der Berufsausbildung per Verordnung.