Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag hat auf ihrer Winterklausur einen Antrag beschlossen, in dem sie die bayerische Staatsregierung auffordert, bei der nächsten Justizministerkonferenz eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren (RiStBV) zu unterstützen, wodurch das „Containern“ nicht mehr grundsätzlich strafrechtlich verfolgt wird. Dazu der Sprecher für Ernährung und Verbraucherschutz der FDP-Landtagsfraktion Christoph Skutella:
„Menschen, die weggeworfene Lebensmittel aus dem Müll retten, und dabei keine weitere Straftat begehen, sollten strafrechtlich nicht verfolgt werden. Jedes Jahr entstehen allein in Deutschland elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle. Diese Verschwendung ist nicht nur ein gesamtgesellschaftlich-ökonomischer Schaden, sondern hat im Produktionsprozess natürlich auch negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt.“
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